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Alt 10.03.2007, 19:09   #1
Flatti
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Standard A1 Garantie?

huhu

kann mir jmd sagen wie lang ich bei A1 Garantie auf ein Nokia 6630 habe?

Habe mir das handy vor fast 2 Jahren als NEXT geholt.

Meine Mutter, die damals dafür unterschrieben hat, sagt sie hat keine rechnung dafür - also weiss ich net wo ich nachschaun kann
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Alt 10.03.2007, 20:58   #2
pong
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Mein Computer

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a1 stellt keine Geräte her, sondern vertreibt diese bloss

Wenn es sowieso im Zuge einer Vv gekauft wurde, sollte es ja kein Problem sein, die Rechnung sich von A1 neu ausstellen zu lassen...

pong
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Alt 10.03.2007, 21:48   #3
Flatti
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also ist die garantie unabhängig von A1?

wenn mein handy kaputt ist, geh ich aber auch in den a1 shop und nicht zu nokia?

steht das in der betriebsanleitung vom handy???
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Alt 11.03.2007, 07:10   #4
spooner
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Garantie von Herstellern und sonstigen Irrtümern in der "Garantieauffassung"

Garantie von den Herstellern in etwa 6 bis 8 Monate! Dannach tritt Beweislastumkehr ein.

Was soviel heißt, Du musst beweisen, dass das Handy zum Zeitpunkt des Kaufes einen Defekt hatte.

Wird wohl nicht sehr einfach sein, wenn man auf einen angeblichen Fehler, anstatt binnen 6 Monaten erst nach 24 Monaten drauf kommt.

Kulanz ist immer möglich, aber darauf besteht kein Rechtsanspruch.
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Alt 11.03.2007, 07:29   #5
pong
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Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von spooner
Garantie von Herstellern und sonstigen Irrtümern in der "Garantieauffassung"

Garantie von den Herstellern in etwa 6 bis 8 Monate! Dannach tritt Beweislastumkehr ein.

Was soviel heißt, Du musst beweisen, dass das Handy zum Zeitpunkt des Kaufes einen Defekt hatte.

Wird wohl nicht sehr einfach sein, wenn man auf einen angeblichen Fehler, anstatt binnen 6 Monaten erst nach 24 Monaten drauf kommt.

Kulanz ist immer möglich, aber darauf besteht kein Rechtsanspruch.
Verwechseln nicht Garantie mit Gewährleistung, denn Gewährleistung ist gesetzlich, 2 Jahre obwohl eigentlich nur die ersten 6 Monate realistisch durchsetzbar... Garantie ist die freiwillige Leistung der Herstellers, sprich wenn er dich nicht mag, kriegst den Trumm mit dem Vermerk "Retour" zurück

Zitat:
wenn mein handy kaputt ist, geh ich aber auch in den a1 shop und nicht zu nokia?
Und was macht wohl A1....


pong
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Alt 11.03.2007, 08:55   #6
Tarjan
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Sollte der Gerätehersteller einen Serviceshop haben gehe ich immer direkt zum Gerätehersteller.
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Alt 11.03.2007, 22:40   #7
Flatti
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ich versteh euch net

Wenn ich ein Gerät kauf, hab ich ne gewisse zeit Garantie drauf? ( = sollte in diesem zeitraum ein schaden entstehen der nicht fahrlässig herbei geführt wurde - zahlt der hersteller die reparatur?)

hatte nach knapp 10 monaten schon ma ein problem - das handy hat sich einfach alle paar minuten/stunden selbst ausgeschaltet

also zu a1 - die hams eingeschickt

ne woche später kam die packung mit der aufschrift SWAP zurück (also ausgetauscht gegen ein neues)

hab jez wieder das selbe problem, nur mit dem zusatz dass die antenne rumspinnt!

deswegen würd ich gern in erfahrung bringen wie lang ich garantie aufs handy hab??
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Alt 12.03.2007, 07:52   #9
Tarjan
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Garantie ist aber nur eine Freiwillige Leiszung des Herstellers. Deswegen kommt es auch drauf an welches Gerät Du besitzt. Gesetzlich geregelt ist die Gewährleistung.
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Alt 12.03.2007, 08:25   #10
fredf
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Zitat:
Original geschrieben von Flatti
huhu

kann mir jmd sagen wie lang ich bei A1 Garantie auf ein Nokia 6630 habe?

Habe mir das handy vor fast 2 Jahren als NEXT geholt.

Meine Mutter, die damals dafür unterschrieben hat, sagt sie hat keine rechnung dafür - also weiss ich net wo ich nachschaun kann
Zitat:
Original geschrieben von Flatti


deswegen würd ich gern in erfahrung bringen wie lang ich garantie aufs handy hab??
Die kostenlose Hotline bei A1 kann dir sicher diesbezüglich Auskunft geben.

Zitat:
Original geschrieben von Flatti

wenn mein handy kaputt ist, geh ich aber auch in den a1 shop und nicht zu nokia?
steht das in der betriebsanleitung vom handy???
In der stehen ganz sicher die für Österreich zuständige Servicestelle
Wenn du dich auf Garantie berufst und A1 übernimmt die Annahme/Versand zur Servicestelle, so ist das eine Zusatzleistung von A1. Verpflichtet sind sie dazu bei einer Garantieleistung nicht.
Wenn du dich hingegen auf Gewährleistung berufst, dann sind sie es. Nur gilt die Beweislastumkehr bei Gewährleistung (sprich, A1 muss dir beweisen, das der Mangel nicht schon beim Kauf des Gerätes vorhanden gewesen ist), in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum. In den folgenden 18 Monaten liegt die Beweislastpflicht bei dir.
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