Urteil in Spanien: Filesharing ist sozial akzeptiert
Folglich solle es nicht kriminalisiert werden: so der Spruch eines Richters, der einen Tauschbörsennutzer für nicht schuldig erklärte. Ein Schuldspruch hätte "eine Kriminalisierung eines sozial akzeptierten und weit verbreiteten Handeln bedeutet, dessen Ziel nicht die Bereicherung, sondern der Besitz von Kopien für die private Nutzung ist".
Angeklagt wurde der Mann, weil er Alben aus Tauschbörsen herungergeladen und wiederum angeboten hatte - auch per Mail und in Chatrooms. Da er aber kein Geld verlangt hätte, sei seine Tat kein Vergehen, so der Richter.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Haftstrafe gefordert. Der spanische Verband der Musikindustrie Promusicae kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Der Tausch sei in jedem Fall illegal, so ProMusicae-Präsident Antonio Guisasola, und unter bestimmten Umständen eine Straftat.
Auch Justizminister Juan Fernando Lopez Aguilar kommentierte, dass er mit einer Berufung rechne. Sein Zusatz deutet jedoch darauf hin, dass die Rechtslage so klar nicht ist. Der Bereich der privaten Nutzung kopierter Dateien müsse noch genauer juristisch definiert werden. Die Rechte der Künstler müßten aber so gut wie möglich geschützt werden.
