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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
Veteran
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![]() Liebe Freunde!
Ich ersuche Euch hier um Rat bzw. Hilfe in folgender Sache: Bin bei EBay offensichtlich einem Betrüger aufgesessen. Es geht zwar um keinen hohen Betrag, sondern ums Prinzip. Habe kürzlich einen älteren Computer für meine Sammlung ersteigert (um insges. ca. 28 Euro) und den Betrag, wie bisher auch immer, sofort überwiesen. Jedoch seit ca. 5 Wochen außer EMail weder den Computer noch das Geld erhalten. Nun denkt Ihr vielleicht 'selbst Schuld' - jedoch hat es bisher schon einige Male ohne Probleme funktioniert. Und die Bewertung des Verkäufers sah gut aus. Nun, was mich interessieren würde (vielleicht hat ja hier jemand juristische Erfahrung): was kann man machen, wenn sich der Wohnsitz des Verkäufer in Deutschland befindet ? Und ist es bei der geringen Höhe des Betrages überhaupt sinnvoll ? Ich habe das Geld sowieso schon abgeschrieben. Aber es geht mir um das Prinzip: da überweist man schnellstmöglich sein sauer verdientes Geld, und dann wird man von so einem xxxxxxx mit immer neuen Ausreden und Versprechungen hingehalten. Jetzt glaubt nicht, ich wäre irgendwie leichtgläubig oder dumm, ich bin nur sehr gutmütig und glaubte am Anfang an die Pannen. Aber nun wird es mir zu bunt. Eure geschätzten Meinungen würden mich sehr interessieren, bitte um zahlreiche Antworten ! Herzlichen Dank und liebe Grüße Charly.
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#2 |
Veteran
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![]() ........bitte nicht nur lesen, auch posten !
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#3 |
Inventar
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![]() Was soll man schon dazu sagen? Typisch eGay
pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#4 |
Veteran
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![]() ...nun, so ist es auch wieder nicht.
Da ich mangels Freizeit auf Flohmärkten nicht so oft sein kann, ist mir persönlich EBay eine willkommene Alternative. Bisher gabs ja keine Probleme, und 99 % der User sind ja auch keine schwarzen Schafe. Dieser Thread soll hier keine Diskussion über EBay werden, sondern ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich mich wehren soll und hoffe auf einige Tips von Euch.
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#5 |
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EnJoy * Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden * was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart * BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung * Wie man Fragen richtig stellt |
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#6 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() wie schon erwähnt, die sache ebay melden, dem verkäufer eine schlechte bewertung geben
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#7 |
Veteran
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![]() @enjoy2 und holzi:
Ja, das hatte ich natürlich zuerst gemacht. Aber was nützt das ? Der Verkäufer ist nicht mehr bei EBay angemeldet. Wollte die Sache nicht zu ausführlich beschreiben, damit das nicht zu lang wird. Wenn dieser xxx nicht immer auf meine EMAils antworten würde. Also das ist auch komisch: wenn ich jemanden um sein Geld betrüge dann ignoriere ich doch einfach dessen Mails, und denke mir nicht jedesmal eine neue Ausrede aus. Bisher war dies fünfmal der Fall, deshalb habe ich erst jetzt bei EBay reklamiert (lt. Statuten innerhalb 60 Tage) jedoch denke ich, die wird das auch nicht sehr interessieren. Und was sollen sie machen ? Der ist nicht mehr Mitglied, und damit basta ! Oder hat jemand andere Erfahrung ?
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#8 |
Inventar
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![]() Blöde Frage: warum schickst du ihm nicht einfach eine letzte Frist zur Erfüllung des Vertrages mit der Androhung ansonsten den Fall deinem Rechtsanwalt zu übergeben und Strafanzeige zu erstatten?
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... back in business |
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#9 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
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Beiträge: 5.581
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![]() eine strafanzeige wegen 28 Euro wird sich kaum auszahlen.
btw. was denkt er sich denn für "Entschuldigungen" aus?
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#10 | |
Inventar
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![]() Zitat:
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