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Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen |
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#1 |
Newbie
![]() Registriert seit: 20.05.2005
Beiträge: 4
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![]() Hallo Leute,
ich will mir billig ein gebrauchtes Notebook zulegen. Angebote diesbezüglich gibt es ja genug. Nun hat mir ein Bekannter angeboten ein IBM T42 Notebook über mehrere Ecken zu organisieren. Da das Notebook nur 200,00 Euro kostet, aber sehr gut ausgestattet ist (P4M/1,7Ghz, 1GB RAM 100GB HDD) habe ich den Verdacht das es sich dabei um ein geklautes Notebook handeln könnte. Wie kann ich sicher sein, dass es sich hierbei nicht um ein geklautes Notebook handelt? Rechnung bekomme ich keine dafür. Auch keinen Kaufnachweis. Kann ich anhand der Seriennummer feststellen ob das Notebook geklaut ist? Und wenn ja wo und wie kann ich das Feststellen? |
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#2 |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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![]() was juckts dich? Wenn nur €200,- verlangt werden ist doch klar das was nicht stimmt ausser der typ ist ein vollidiot. Entweder du bist bereit von windigen quellen zu kaufen oder nicht. Vielleicht will er dir auch nur ein defektes gerät andrehen.
Wenn dus hast kannst ja eine datenwiederherstellung probieren und die identität des vorbesitzers heraus finden. Dannach kannst ihn dann kontaktieren damit er dich anzeigen kann. Du kannst mit der seriennummer natürlich auch zur polizei gehen und dich anzeigen lassen weil du hehlerware gekauft hast falls die nummer aktenkundig ist.
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Greetings LouCypher |
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#3 |
Master
![]() Registriert seit: 19.03.2001
Alter: 66
Beiträge: 604
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![]() Hände weg. Wenn du schon den Verdacht hegst, dann kann ich nur sagen: lass es. Hehlerei
§ 164. (1) Wer den Täter einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen nach der Tat dabei unterstützt, eine Sache, die dieser durch sie erlangt hat, zu verheimlichen oder zu verwerten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine solche Sache kauft, sonst an sich bringt oder einem Dritten verschafft. (3) Wer eine Sache im Wert von mehr als 3 000 Euro verhehlt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (4) Wer eine Sache im Wert von mehr als 50 000 Euro verhehlt oder wer die Hehlerei gewerbsmäßig betreibt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Ebenso ist der Hehler zu bestrafen, wenn die mit Strafe bedrohte Handlung, durch die die Sache erlangt worden ist, aus einem anderen Grund als wegen gewerbsmäßiger Begehung mit einer Freiheitsstrafe bedroht ist, die fünf Jahre erreicht oder übersteigt, und der Hehler die Umstände kennt, die diese Strafdrohung begründen. Selbst wenn es nicht zu einer Verurteilung reicht, die Zores und Probleme würde ich mir ersparen. |
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#4 |
Böhser Onkel
![]() Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 39
Beiträge: 773
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![]() du dürftest bei so einem verdacht den laptop eigentl. nicht mehr kaufen..
rechtlich wär alles in ordnung wenn der verkäufer gutgläubig ist (also nicht: putzfrau verkauft teuren schmutz, automechaniker verkauft fernseher) und wenn es vond einer seite aus keine zweifel gäbe...
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Ein leerer Bauch ein wilder Blick das Herz verhärtet den Kopf im Strick ein Tag wie jeder andere ohne Liebe ohne Glück ein Schritt nach vorne zwei zurück Die Angst vor Schlimmerem treibt dich voran denn alles was du sahst von Anfang an - waren kleine Tragödien von Liebe und Tod von Armut und Elend von Sehnsucht und Not |
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#5 | |
Inventar
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![]() Zitat:
Recht hasts!!
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Emulate everything... |
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