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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 12.09.2005, 19:32   #1
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
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Frage Kleiner Gewerbeschein - Gibts da Steuerrückzahlungen????

hätt eine frage bezüglich des kleinen gewerbescheins..
ws für vorteile gibts da, was muss ich zahlen und vor allem.. ich weiß ja das ich damit weniger steuern zahl usw.. wie siehts da mit rückzahlungen aus? wenn es welche gibt.. in welchem ausmaß.. und wann müssen die zurückgezahlt werden? gibts da eine höchstgrenze?..

hoff es kennt sich jemand damit aus und kann mir da weiterhelfen.

mfg
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Alt 12.09.2005, 19:57   #2
Oli
<< Gayliebt >>
 
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Alt 13.09.2005, 14:45   #3
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
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Registriert seit: 21.10.2003
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Zitat:
Original geschrieben von Oli
Am besten werden Sie hier geholfen:

http://portal.wko.at/wk/startseite_b...ID=534&DstID=0

(und dann bei Betriebsgründer ...)

Ciao Oliver

für mich tritt das "neufög" ein.. aber ob ich da was zurückzahlen muss oder nicht steht da nicht.. hm.. soviel ich weiß muss ichs aber nicht.. nur weiß ichs nicht 100%ig
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Alt 15.09.2005, 20:07   #4
compi
Jr. Member
 
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Hallo!

Irgendwie steh ich auf der Leitung!?
Ich habe auch einen "kleinen" Gewerbeschein und die Neugründerförderung. Die besagt ja nur, dass die Anmeldungskosten, Stempelkosten, Firmenbucheintrag usw. frei bzw stark ermäßigt sind.
Und der "kleine" hat ja auch den Vorteil das Du keine UST. und doppelte Buchhaltung dabei hast bzw. die Sozialversicherung geringer ist, wenn du unter einer bestimmten Umsatzgrenze bist.
Wobei ich die UST. schon mit reingenommen habe (vierteljährliche Abrechnung), weil 95% meiner Kunden auch Firmen sind und die sehen das viel lieber wenn da eine UST. dabei ist (die sie dem Finanzamt gegenrechnen können). Mir kann es egal sein, weil sich ja die UST. bei Waren aufhebt und beim Erlös rechne ich halt 20% dazu und führe die ans Finanzamt ab - fertig.

Die Förderung (wie gesagt gefördert wird die An- bzw. Ummeldung eines Gewerbes)ist ja nicht atemberaubend viel, du mußt sie auch nicht zurückzahlen.
Irgendwie stell ich mir vor, dass du glaubst du bekommst ein patzen Geld damit du eine Firma aufmachen kannst. Leider ist es nicht so. Somit kannst und brauchst nix zurückzahlen.
Ansonst habe ich dich missverstanden. Darum wäre es wie oben schon gut angeraten zur WKO persönlich hinzugehen. Die beraten dich und du bekommst eine Checkliste was du alles machen und beachten musst.

grüße compi
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Alt 15.09.2005, 22:28   #5
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
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nana.. also das hab ich auf der wko schon alles geklärt
nein das mim haufen geld ist mir schon klar.. hat halt gewisse vorteile was die steuereinsparung angeht..

ich wollt eigentl. nur wissen ob ich steuern zurückzahlen muss (ich lass die ust nämlich weg) wenn ich über den höchstbetrag (jährl.) komm.. also das muss ich wie ich mittlerweile weiß und ansonsten passt des scho.. hab mir wie gesagt alle infos beid er wko geholt

die habn allerdings bei der gewerbebeantragung komischerweise 2 adressen von mir angegeben.. zwei verschiedene .. jetzt muss ich da morgen nochmal hin und das ändern lassen... namen auch falsch gschriebn.. und ich depp schau natürlich nicht gleich.. naja.. kleinigkeit..
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Alt 16.09.2005, 18:33   #6
Woodz
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also sowas wie einen "kleinen" gewerbeschein gibt´s nicht.

bei der USt. gibt´s die Kleinstunternehmerregelung. Unter € 22.000,-/a hast du ein Wahlrecht, ob du USt. verrechnest. wenn du keine USt. verrechnest und abführst und dann vor jahresende über die € 22.000,- kommst, musst du nachzahlen!
also wenn´s vorraussichtlich knapp an die grenze geht, lieber gleich verrechnen.

ähnlich bei der sozialversicherung.
bist du unter € 22.000,- Umsatz und unter € 3.881,52 gewinn, kannst du einen antrag auf ausnahme von der sozialversicherung stellen (SVA). übrig bleiben € 7,09,/monat unfallversicherung. du solltest dann aber anderweitig versichert sein.
kommst du über die grenzen, musst du auch wieder nachzahlen.

neufög musst du - wie schon gesagt - nicht zurückzahlen.

lg
woodz
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Alt 16.09.2005, 19:37   #7
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
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jaja.. ich weiß.. der "kleine" gewerbeschein wie ich sagte - damit war eh das neuförderungs-dings da gemeint.. ist genau das was du da erwähnt hast ..

aber wie gesagt... das thema könn ma schließen.. die fragen sind bereits beantwortet worden

mfg
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