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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Inventar
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![]() wie kann man sich vor rechtlichen troubles schützen, wenn man e.g. in seinem lokal/cafe etc. den gästen einen i-net zugang ermöglicht. so wie es auch etliche gratis w-lan zugänge gibt. es könnte ja ein gast user eine aktivität ausüben die nun rückverfolgt wird, und dann ist man ja selbst drann.
den zugang server seitig soweit einschränken ist sicher eine möglichkeit, aber schlupflöcher gibt es ja leider immer ![]() wie sieht eigentlich hier die gesetzteslage aus? TIA |
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#2 |
Inventar
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#3 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() Direkte Antwort auf deine Frage hab ich nicht.
Aber wenn es sich um ein Hotel handelt, würde ich Gastzugänge machen und einfach mitloggen (Hotelgäste müssen sich ausweisen) damit hätte man zumindest eine Aufzeichnung darüber.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#4 |
Inventar
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![]() danke für die antw, mitloggen ist sowieso pflichtlektion nur möchte ich wissen wie man das prob des freien gastzugangs, in diesem fall in einem lokal, rechtlich so absichert das es nicht den besitzer des inet zugangs erwischt.
eine lösung ist das sich nur gäste einloggen können, und man es nicht privat/geschäflich nutzt ![]() |
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#5 |
Super-Moderator
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![]() ap mit radius absichern und jeden gast unterschreiben lassen. der gast wird dann auf eine eigene startseite umgeleitet wo er sein kennwort eingeben kann. bei einem hotel wird der gast ja genau erfasst (wohnort,..), also sollte es auch verfolgbar sein.
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#6 | |
Inventar
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![]() Auszug aus: http://www.internet4jurists.at/intern27.htm
Zitat:
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#7 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() hmm...das öffnet aber viele Schlupflöcher für Inernetkriminalität
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#9 |
Inventar
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![]() Klingt aber plausibel:
Ich hätt noch nie gehört dass die MPAA / RIAA einen Internetprovider dafür haftbar gemacht haben weil deren User illegale Daten aus dem Netz saugen. |
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#10 |
Inventar
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![]() nun ja, aber hier sieht es ein wenig anders aus
provider -> kunde(lokalbesitzer) -> gast ![]() |
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