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Alt 23.08.2005, 09:16   #1
rev.antun
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Frage rechlicher schutz bzw frage

wie kann man sich vor rechtlichen troubles schützen, wenn man e.g. in seinem lokal/cafe etc. den gästen einen i-net zugang ermöglicht. so wie es auch etliche gratis w-lan zugänge gibt. es könnte ja ein gast user eine aktivität ausüben die nun rückverfolgt wird, und dann ist man ja selbst drann.

den zugang server seitig soweit einschränken ist sicher eine möglichkeit, aber schlupflöcher gibt es ja leider immer

wie sieht eigentlich hier die gesetzteslage aus?

TIA
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Alt 25.08.2005, 09:51   #2
rev.antun
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Alt 25.08.2005, 09:57   #3
holzi
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Direkte Antwort auf deine Frage hab ich nicht.

Aber wenn es sich um ein Hotel handelt, würde ich Gastzugänge machen und einfach mitloggen (Hotelgäste müssen sich ausweisen) damit hätte man zumindest eine Aufzeichnung darüber.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 25.08.2005, 10:01   #4
rev.antun
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danke für die antw, mitloggen ist sowieso pflichtlektion nur möchte ich wissen wie man das prob des freien gastzugangs, in diesem fall in einem lokal, rechtlich so absichert das es nicht den besitzer des inet zugangs erwischt.

eine lösung ist das sich nur gäste einloggen können, und man es nicht privat/geschäflich nutzt
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Alt 25.08.2005, 10:16   #5
spunz
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ap mit radius absichern und jeden gast unterschreiben lassen. der gast wird dann auf eine eigene startseite umgeleitet wo er sein kennwort eingeben kann. bei einem hotel wird der gast ja genau erfasst (wohnort,..), also sollte es auch verfolgbar sein.
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Alt 25.08.2005, 10:30   #6
ERRA
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Auszug aus: http://www.internet4jurists.at/intern27.htm

Zitat:
Man unterscheidet also je nach Tätigkeit:

Access-Provider: vermitteln nur den Zugang zum Internet
Host-Provider: bieten auch sonstige Dienste, wie vor allem Speicherplatz für Webseiten von Kunden an
content-Provider: bieten neben Internet-Zugang redaktionell aufbereitete eigene Information
Backbone-Provider: bieten internationale Internetverbindungen an

Je nach Art des Providers differiert auch der Haftungsumfang. Während den Access-Provider als reinen "Transporteur" der Information keine Haftung trifft, haften Service- und contentprovider eingeschränkt für fremde und voll für eigene Inhalte; siehe dazu Kapitel Haftungsrecht.

Anmerkung: Manchmal wird auch die Meinung vertreten, dass auch der Access-Provider auf Unterlassung in Anspruch genommen werden könne, wenn er wisse, dass illegales Material über seine Leitungen transportiert wird. Dies läge etwa im Interesse der Musikindustrie, die auf diese Weise das Problem mit Up- und Download von geschützten Musikstücken in den Griff bekommen möchte. M.M. gibt es aber gegen den reinen Access-Provider genauso wenig eine Handhabe wie gegen die ÖBB oder die Post.
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Alt 25.08.2005, 10:44   #7
holzi
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hmm...das öffnet aber viele Schlupflöcher für Inernetkriminalität
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 25.08.2005, 11:00   #8
rev.antun
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eben, nur eine lösung dafür muss es ja geben weil es gibt ja genügend freie zugänge in diversen lokalitäten. siehe auch hier
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Alt 25.08.2005, 11:11   #9
ERRA
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Klingt aber plausibel:
Ich hätt noch nie gehört dass die MPAA / RIAA einen Internetprovider dafür haftbar gemacht haben weil deren User illegale Daten aus dem Netz saugen.
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Alt 25.08.2005, 11:24   #10
rev.antun
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nun ja, aber hier sieht es ein wenig anders aus

provider -> kunde(lokalbesitzer) -> gast
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