![]() |
![]() |
|
![]() |
![]() |
|
Simulationen Alles zum Thema Simulation |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
![]() |
#1 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 13.12.2004
Beiträge: 23
|
![]() Habe mir Airliner Pilot zugelegt. Nachdem ich schon das Laufwerk tauschen mußte, um die DVD überhaupt zum Laufen zu bringen (hatte zum Glück noch eins), bricht nun das Setup jedesmal mit dem Bemerkungsfenster "DVD-ROM konnte nicht gefunden werden" ab; der Text im Fenster: "Ein CD/DVD-Emulationsprogramm wurde entdecht." (neue Rechtschreibung?) "Bitte schließen Sie das CD/DVD-Emulationsprogramm und starten Sie das Spiel neu!". Was, zum Teufel, meinen die damit? Ich habe alles geschlossen gehabt, auch den Virenscanner dektiviert. Im Taskmanager wurde nicht eine offene Anwendung angezeigt: Liegt es vielleicht am Non-CD-Patch des FS9?. Das geht ja wohl JustFlight nix an. Clone CD hatte ich beendet, war also auch nicht aktiv. Weiß jemand Rat???
Danke JensV EDDC |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 15.02.2004
Beiträge: 72
|
![]() Hallo Jens,
ich habe zwar das Programm nicht, aber ich meine, es liegt auf jeden Fall an deinem installierten CloneCD oder vielleicht Alcohol 120. Beides sind Programme, die - unter anderem - durch Emulation eines CD-/DVD-Laufwerkes einen bestehenden Kopierschutz umgehen können. Die Installationsroutine deines Programmes scheint dies zu bemängeln. Es ist wohl nicht ausreichend, die Programme entsprechend zu beenden. Wahrscheinlich wirst du sie deinstallieren müsses. Oder gib den Airliner-Pilot gleich zurück. Falls diese Einschränkung nicht groß und breit auf der Packung steht, dürfte es sich um einen Mangel handeln, der dich zur Rückgabe berechtigt. Gruß, Daniel
____________________________________
Always be tolerant in what you accept, always be strict in what you produce! |
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 13.12.2004
Beiträge: 23
|
![]() Danke für die prompte Antwort. Habe zwischenzeitlich genau das getan nämlich Clone-CD deinstalliert. Nun läuft's. Danke
MfG JensV EDDC |
![]() |
![]() |
![]() |
#4 | |
Veteran
![]() |
![]() Zitat:
|
|
![]() |
![]() |
![]() |
#5 | |
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
|
![]() Zitat:
|
|
![]() |
![]() |
![]() |
#6 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 23.02.2001
Beiträge: 2.954
|
![]() Zitat:
Die bewussten "bösen" Programme werden nämlich auch für ganz legale Zwecke benötigt, z.B., um Programm-CDs auf Sub-Notebooks ohne CD-ROM-Laufwerk verwenden zu können.
____________________________________
Alex Home Page: http://homepage.mac.com/alfora/ O\'Hare Approach Control: \"United 329 heavy, your traffic is a Fokker, One o\'clock, three miles, eastbound.\" United 239: \"Approach, I\'ve always wanted to say this... I\'ve got the little Fokker in sight.\" |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#7 |
Master
![]() Registriert seit: 25.03.2001
Beiträge: 662
|
![]() Hallo zusammen,
das neue Urheberrecht ist nicht einfach sondern in Teilen schon ein wenig schizophren. Ein Kunde hat einerseits das Recht, eine Sicherung eines erworbenen Produktes anzufertigen, er darf dazu jedoch (bei Musik, nicht aber bei Software) keinen Kopierschutz umgehen - dafür ist der Verkauf/die Benutzung von Software zum Umgehen eines Kopierschutzes jetzt "gebannt". Die Aussage "Im Gegenteil dürfen die Hersteller dem Anwender nicht einmal verbieten, eine Sicherheitskopie anzufertigen!" ist - sorry - Quatsch, wenn sie impliziert, dass ein Hersteller keinen Kopierschutz für seine Produkte anwenden darf. Eine schöne Zusammenstellung der wichtigsten Punkte findet sich hier: http://www.stern.de/computer-technik...ik/513505.html Aus dem Grund sind die Hersteller von kopiergeschützter Software auch gesetzlich verpflichtet, auf der Verpackung auf den Kopierschutz hinzuweisen und ihre Adresse für den Fall von Reklamationen anzugeben. Beides macht Just Flight. Safedisk mault übrigens nur, wenn ein Programm während der Installation im Hintergrund läuft - kein Grund, es zu deinstallieren, im Zweifelsfall sollte ein Clean Boot helfen oder alternativ schnell einen zweiten Benutzer anzulegen und das Programm für "alle Benutzer" zu installieren (das nur ein Tip aus dem JF-Userforum). Ich verstehe jeglichen Frust, wenn eine Installation einmal nicht glattläuft - geht mir genauso. Aber - um es einmal ganz klar zu sagen - Softwarepiratrie ist ein Scheißproblem, das die Softwareindustrie (Anwendersoftware und Spielesoftware gleichermaßen) jährlich Milliarden kostet. Sich gegen Kopierversuche zu schützen ist wie ich meine ein legitimes Mittel dagegen und Safedisk hat eben etwas gegen Prozesse, die dazu geeignet sind, einen Kopierschutz auszuhebeln. Es gibt sicher keine einfachen Lösungen - nur welche, die entweder unsicher oder unkomfortabel sind. Viele Grüße Wolfgang |
![]() |
![]() |
![]() |
#8 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 15.02.2004
Beiträge: 72
|
![]() Hallo Wolfgang,
du hast natürlich recht mit deinen Ausführungen. Bei sowas handelt es sich in meinen Augen jedoch um einen "Installationsschutz", nicht um einen Kopierschutz. Aus Datenschutzgründen halte ich es nicht für unproblematisch, wenn ein Installer untersucht, was ich denn noch so alles installiert habe. Der beste Kopierschutz ist meiner Meinung nach, gerade bei auch bei AddOns zum Flusi, ein gescheites, ausführliches, gedrucktes Handbuch. Gruß, Daniel
____________________________________
Always be tolerant in what you accept, always be strict in what you produce! |
![]() |
![]() |
![]() |
#9 |
Veteran
![]() |
![]() Ich bestreite nicht, dass Softwarepiraterie ein ernstes Problem ist.
Ein Kopierschutz mag unter Umständen dabei helfen, es dem Otto-Normal-Verbraucher unmöglich zu machen, mal eben eine Kopie für nen Freund o.ä. anzulegen. Die wirklichen "Piraten" können ohnehin alles umgehen. Dafür reicht jedoch der völlig normale Kopierschutz aus, wie er auch auf Audio CDs etc. verwendet wird. Sobald jedoch der Kopierschutz die Installation verweigert, weil er beim Scannen meines PCs (!) festgestellt hat, dass Programme installiert sind, die ihm nicht gefallen, hört der Spaß doch echt auf. Das muss man sich als ehrlicher Kunde nicht mehr gefallen lassen! Man wird heutzutage von vorneherein als "potentieller Räuber" betrachtet, und muss mit Restriktionen leben, über die der unehrliche User mit seiner gecrackten Version nur lachen kann. Das führt ja wohl genau in die falsche Richtung! Wie gesagt, ich würde das Produkt zurück geben und darauf verzichten. Wenn mehrere das tun, lernen die Hersteller vielleicht auf die harte Tour, dass man die verbliebenen ehrlichen Kunden so nicht behandeln sollte. |
![]() |
![]() |
![]() |
#10 | ||
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
|
![]() Hallo Wolfgang,
Zitat:
Von Medienträgern ist eine Privatkopie zulässig, also neben dem Eigengebrauch auch für Freunde, Nachbarn… : § 53 UrhG „Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“. Nur ist dabei jetzt als Folge des ersten Korbs der Novelle nicht er erlaubt, wirksame technische Schutzmaßnahmen zu umgehen: § 95a UrhG „Schutz technischer Maßnahmen“. Für Software existieren nun Sondervorschriften: § 96a ff. UrhG. Hier gibt es nur die Sicherheitskopie. Für die gilt das Verbot nach § 95a UrhG aber aus § 96a V UrhG nicht: „Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.“. Bei Medienträgern gibt es also – im Rahmen von §§ 53 i.V. m § 95a ff. eine Privatkopie. Bei Software gibt es die nicht, sondern nur eine - grundsätzlich zulässige - Sicherheitskopie. Übrigens ist die Sache noch komplizierter, denn nach § 108 UrhG droht mir beim – nichtgewerblichen – Verstoß gegen § 95a UrhG keine Strafe. Um die Sache abzurunden: Dafür ist § 95a UrhG aber sicher ein Gesetz nach § 823 II BGB – schadenersatzpflichtig mache ich mich also doch. Aber bestraft werde ich eben doch nicht… kein Wunder, dass es hier dermaßen viel Verwirrung gibt. Aber dieses Systematik ist wichtig, und zwar für folgenden Punkt: Zitat:
Ich sprach davon, dass es Herstellern verboten ist, die Anfertigung einer Sicherheitskopie zu verbieten. Du missverstehst das als Verbot, das eigene Produkt zu schützen. Ansonsten widersprächest du dir hier ja auch selbst. Denn oben schreibst du ja, dass ein Kunde das Recht auf eine Sicherheitskopie hat. Und die dann genannten Einschränkungen des § 95a UrhG gelten ja eben nicht für Software. Also findet das Recht auf eine Sicherheitskopie keine rechtliche Schranke im UrhG. Im Gegenteil statuiert das Gesetz sogar ein Verbot, vertraglich die Sicherheitskopie auszuschließen. Auf diesen Grundgedanken hatte ich – korrekterweise ![]() |
||
![]() |
![]() |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|