Vielleicht kann mir das jemand erklären:
Ich bin hab wegen Falschparkens (Parken innerhalb der 5m Grenze einer Kreuzung) am 3.11.2004 eine Anonymverfügung bekommen die ich auch fristgerecht bezahlt hab.
Heute, 7.4.2005 bekommt meine Mutter (auf sie ist mein Auto angemeldet) einen RSB-Brief mit einer Lenkererhebung wer denn das Fahrzeug am 3.11.2004 dort abgestellt hat.
Kann mir das jemand erklären was das bitte soll? Seit wann kommt eine Lenkererhebung bei so einem schlimmen Delikt wie dem Falschparken (noch dazu, dass man dort wo ich gestanden bin nicht mal die Sicht behindert, aber das ist eine andere Geschichte....)
Bzw. eine noch bessere Frage ist, was man auf so einen Unfug antwortet - vielleicht wollens dem Verursacher (also mir) ja einen Blumenstrauß schicken.
