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| Internet Rat & Tat bei Internetproblemen | 
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			 gesperrt 
			
			
		
			
			
			Registriert seit: 12.08.2004 
				
				
				
					Beiträge: 113
				 
				
				
				
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			 wie erkennt man das? 
		
	
		
		
		
		
		
		
		
		
		
	
	wenn ich von internet/sat-radio aufnehme,wie beweist man das nachträglich?auch mit festplattensat-receiver hat man dieses problem. haben sich das die juristen schon überlegt? interessanter bericht dazu http://www.spiegel.de/netzwelt/techn...324854,00.html  | 
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		#2 | 
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			 Aussteiger 
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			 mp3 ist immer legal da der codec AFAIK vom fraunhofer-institut für die privat-nutzung freigegeben wurde (bitte mich zu korrigieren, fals das falsch ist  
		
	
		
		
		
		
		
		
			  ) ...bei urheberrechtlich geschütztem material, das in mp3 codiert wurde muss schon eindeutig nachgewiesen werden, dass es aus einer bestimmten quelle kommt (zb. signifikante einmischungen im nichthörbaren frequenzbereich - wobei ja gerade diese informationen durch das mp3-format herausgefiltert weden   ) ...
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	Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.  | 
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