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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 18.03.2001
Beiträge: 4.563
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blick da voll nicht durch, hab einen freien dienstvertrag letzes jahr gehabt und will jetzt online Einkommensteuererklärung machen.
1. frage: bis wann muss das geschehn (die schriftliche frist is ja mit ende aprils ausgelaufen) 2. wie ist das mit dem abschreiben: hab zub einen pc letzen mai 03 gekauft von 1500€ - den schreib ich auf 3 jahre zu 50% ab macht 250€ was ich abschreiben kann, ebenfalls die 13,5% soz vers. 3.wie sieht das mit adsl aus? kann ich da die freischaltegebühr und die monatskosten einfach abschreiben ? (sind nie über 50 bzw 40€ was die grenze is wenn ichd as richtig gelesen habe) 4. hab das noch net gecheckt wie das mit dem abschreiben läuft wenn ich was erst in der 2. Hälfte des Jahres 2003 gekauft habe so und nun zum technischen: ich müsste das doch in finanz online machen oder? ich hab meine daten zugesandt bekommen, gehe auf "eingabe" "erklärungen" und wähl Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung aus, schreib 2003 in das nette feld und bekomm die meldung Verarbeitung konnte nicht durchgeführt werden, folgende Fehler sind aufgetreten: In der Finanzverwaltung ist keine entsprechende Abgabenart vorhanden, bei Fragen wenden Sie sich an das zuständige Finazamt vielleicht kann mir ja von euch wenigstens bei einem punkt helfen, besten dank venkman
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extraterrestrial:WCM SETI group - mySetiStats_xml | Meldestelle Kinderpornografie | my DVDs >When life hands you lemons, ask for tequila and salt.< |für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer und für den techniker doppelt so groß wie es sein müsste| error 042# - please restart this matrix! [OK] |
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#2 |
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der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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du musst erst eine steuernummer (oder wie immer das heisst) beantragen, ist ein anruf beim zuständigen bezirksamt.
1. glaub 2 oder 3 jahre hast zeit. 2. passt eh 3. einfach addieren und abschreiben, wird in dem pfd welches du auf der finon seite runterladen kannst beschrieben, das mit dem khg auf der titelseite. 4. dann kannst nur die hälfte abschreiben, steht auch in dem pdf.
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Greetings LouCypher |
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#3 |
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Jr. Member
![]() Registriert seit: 29.10.2003
Beiträge: 58
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hi!
also ... 1) ich würde dir mal zuerst dringendst einen steuerberater empfehlen. 2) Einkommenssteuer ist nicht das Gleiche wie Arbeitnehmerveranlagung !! zur Einkommenssteuer schaust du am Besten auf www.help.gv.at http://www.help.gv.at/Content.Node/80/Seite.800210.html Hoffe ich konnte helfen !
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Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen wähnen, wenn jemand eine Meinung ausspricht. Christian Morgenstern (1871 - 1914), deutscher Schriftsteller, Dramaturg, Journalist und Übersetzer |
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#4 | |
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Großmeister
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Zitat:
Ich vermute auch, dass dein Auftraggeber auch keine Einkommensteuervorauszahlung geleistet hat? Wieso schreibst du den PC nur zu 50% ab? Als Selbständiger würde ich da mit 100% reinfahren, als Unselbständiger werden die im Steuerbuch angeführten 60% (40% Privatanteil) ohne großes nachfragen akzeptiert. Zubehörteile zum PC (Speichererweiterung, Drucker, Festplatte) kannst du auch als minderwertige Wirtschaftsgüter auf einmal absetzen (bis zu 400€ pro Teil). Zur Einkommensteuererklärung selbst: Du nimmst einfach deine Einnahmen vom Dienstvertrag her, ziehst deine Ausgaben für PC (1. AfA Rate), Sozialversicherung, Fahrtkosten , usw. ab und gibst das ERgebnis dann bei der Einkommensteuererklärung als "Einkünfte" an. Generell solltest du Versuchen deine Ausgaben (Werbungskosten) möglichst gleichmäßig über die Jahre zu verteilen und möglichst jedes Jahr etwas mehr davon haben, denn nur so holst du am meisten aus der Steuerprogression raus. Grüße maxb |
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#5 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 18.03.2001
Beiträge: 4.563
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also ich hab einen freien dienstvertrag bei der uni klagenfurt, und wegen vorrauszahlung, keine ahnung obs das haben
also nehm ich beim pc 60% und das auf 3 jahre oder? das mit den minderwertigeren wirtschaftsgütern: festplatten usw hätt ich gekauft, aber in der 2. hälfte, sprich ich schreibe da jetzt die hälfte und davon 60% aufeinmal ab? und wie mach ich die einkommenssteuererklärung genau, bzw ich find da keinen punkt in dem online teil, da gibts nur arbeitnehmerveranlagung. der clou bei der sache ist folgender: wenn das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkommen enthalten sind, EUR 6.975,-- im Jahr (EUR 8.887,-- im Jahr ab 2004) überschreitet ich bin da um net sehr viel drüber, also wärs optimal unter die 6975 zu kommen dann müsst i gar keine steuern zahlen oder? werde auf alle fälle mal eine steuernummer am montag beantragen, gestern hattens ja nur bis 12 dienst ...
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#6 | |
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Großmeister
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Zitat:
zum anderen dann später, ich geh jetzt was essen. Mahlzeit := |
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#7 |
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Großmeister
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Bezüglich Einkommenssteuervorausszahlung: du musst ja sehen, ob etwas vom Auftraggeber abgezogen wurde von deinem Betrag?
btw - da gibts eine anonyme online Einkommenssteuerberechnung. trag mal alles ein, vielleicht bekommst ja eine negativsteuer zurück ![]() |
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#8 | |
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Großmeister
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Zitat:
![]() Aber ruf besser mal an, bevor die Verwirrung noch größer wird. So genau weiß ich das auch nicht ![]() ...und ja, das wäre optimal, wenn deine Einkünfte <= 6.975€ fallen, so wie du es geschrieben hast. grüße maxb PS: Negativsteuer gibt es nur für Arbeitnehmer |
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#9 |
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Senatorin
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hei venky
also die sache ist relativ einfach und wenn man sich ein bissal damit beschäftigt braucht man keinen steuerberater. da du über der grenze verdient hast, muss du ohnehin eine einkommenssteuererklärung machen, wurscht was nach den ganzen abzügen herauskommt. wenn du, zum, beispiel im sommer alledings in einer firma gearbeitet hast, und da lohnsteuerpflichtig warst, musst du schon ab 700 euro zusätzlichem einkommen eine einkommenssteuererklärung machen. die 6975 haben nichts mit der tatsächlichen steuer zu tun, das ist die grenze ab wann du eine einkommenssteuererklärung machen musst. die steuer berechnet sich so: 0 % für die ersten EUR 3.640,-- 21 % für die nächsten EUR 3.630,-- 31 % für die nächsten EUR 14.530,-- 41 % für die nächsten EUR 29.070,-- 50 % für alle weiteren Beträge des Einkommens achtung, das ist allerdings nicht das, was du dann wirklich zahlen wirst, wenn du, sagen wir 8000 euro gewinn hast, da kommen noch allgemeiner steuerabsetzbetrag etc. weg.: das ganze schaut dann bei 8000 euro so aus: 0% für 3640 = 0 21% von 3630 = 762,3 31% von 730 = 226,3 ergibt gesamt steuer = 988,6 euro steuer (nicht schrecken, das ist die steuer vor absetzbeträge), das allgemeine steuerabsetzbetrag (852,95 jahr 2002), der verkehrsabsetzbetrag (291 jahr 2002) und der arbeitnehmerabsetzbetrag (54 jahr 2002) kommen da noch weg -> -209,35 euro zu zahlen, das heisst das bekommst dann vom finanzamt ![]() nun zum absetzen: das was du verdient hast wird dem finanzamt automatisch von der uni mitgeteilt, auch die einbehaltene sozversicherung haben die schon. du bist freier dienstnehmer, das sind einkünfte aus einem gewerbebetrieb. das heisst du machst eine einnahmen/ausgabenrechnung auf der einen seite alle deine einnahmen, auf der anderen seite alle deine ausgaben. bis 400 euro kannst du alles in einem jahr abschreiben, alles was drüber ist musst afa machen. wenn du deinen rechner in einzelteilen gekauft hast, zählt der preis jedes teils einzeln und nicht der gesamtpreis, ausser du hast alles an einem tag gekauft. du kannst, nachdem du edv dienstleistungen erbringst, vom computer alles absetzen. ebenso handygebühren mit einem gewissen prozentsatz privatnutzung. ebenso deine adsl gebühren voll etc. was denen nicht passt kürzen sie dir ohnehin heraus. du musst aber aufpassen, dass du nicht zu viel abschreibst, das heisst, du musst schon gewinn aus deiner tätigkeit erzielen. wenn du 8000 euro einnahmen hast und dann 7000 abschreibst, werden die dir den vogel deuten. das heisst das ganze muss schon halbwegs glaubwürdig sein. und du musst auch alle deine rechnungen aufheben. du kannst nichts absetzen für das du keine rechnung hast. also können tust schon, nur wennst dann eine steuerprüfung bekommst ![]() das probelm an der sache ist, dass die die daten schon online haben, was zum beispiel bei mir mal dazu geführt hat, dass sie mir den verdienst doppelt verrechnet haben (einmal das was sie schon online hatten, einmal das was aus der einnahmen/ausgabenrechnung überblieb). da musst du dich am besten beim finanzamt erkundigen, wie du das machen sollst, ob zum beispiel keine einnahmen angegeben werden in deiner e/a rechnung. lg cin
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Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft __________________ Wenn es stimmt, dass Not die Mutter der Erfindung ist, dann ist mit Sicherheit Unvernunft die Großmutter der Verzweiflung __________________ If you can\'t dazzle \'em with brilliance, baffle \'em with bullshit. |
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#10 |
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Großmeister
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Also ganz schlüssig ist das aber auch nicht. Warum soll ein Selbständiger einen "Arbeitnehmer"absetzbetrag bekommen, also IMHO auch keine Negativsteuer.
![]() Auf der ÖH homepage steht übrigens, dass erst wenn das Ergebnis der Einnahmen-Ausgabenrechnung 6.975€ übersteigt, eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden muss http://oeh.ac.at/oeh/service/1001435...8/102283465643 (find' ich aber auch unlogisch) Also wenn der Auftrageber des Dienstvertrages keine Est. Vorauszahlung abgeführt hat (dazu ist der IMHO nicht mehr verpflichtet), würde ich schweigen, wenn der Gewinn unter der Grenze liegt. grüße maxb |
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