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Alt 06.09.2003, 18:40   #1
Dr. Acula
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Standard Rechnung per email

was gilt als zustelldatum?
das blose versenden,das öffnen?
wann muss man sie lesen? was ist wenn man auf urlaub ist/war?

12sold hat mir mahnung geschickt,aber ich hatte einfach keine mails abgerufen in den letzten 2 monaten .

wer weiss genaueres?
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Alt 06.09.2003, 18:43   #2
==C6==
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Mein Computer

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nehem an das zustelldatum oder sendedatum , wann du es anschaust ist dein problem
postrechnungen gelten auch ab poststempel und nicht wann du den brief liest
ausserdem gibt es bei jeder rechnung ein fälligkeitsdatum, wenn du das nicht einhltst bist selber schuld.
==C6== ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2003, 18:52   #3
Lord Frederik
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schau doch mal in die 12sold Allgemeinen Geschäftsbedingungen. beim regististieren hast du der verrechnungsart zugestimmt. auch auf deiner my auctionsseite kannst du immer den offenen kontostand samt überfällig ect. einsehen.
____________________________________
Heiligpaladin spricht - beschützt die druidenbäumchen - mampft mehr biber
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Alt 06.09.2003, 19:10   #4
Dr. Acula
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Zitat:
Original geschrieben von ==C6==
nehem an das zustelldatum oder sendedatum , wann du es anschaust ist dein problem
postrechnungen gelten auch ab poststempel und nicht wann du den brief liest
ausserdem gibt es bei jeder rechnung ein fälligkeitsdatum, wenn du das nicht einhltst bist selber schuld.
stimmt,aber da ist ja per post,also hab ichs bekommen.
wenn ich im urlaub bin,dann später.

aber per mail?
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Alt 06.09.2003, 19:35   #5
Woodz
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e-mails gelten als zugestellt, wenn sie unter normalen umständen im postfach des empfängers abgerufen werden können.

nur weil du das mail nicht abbrufts, kannst du dich nicht darauf berufen nix gelesen zu haben.

lg
woodz
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Alt 06.09.2003, 19:39   #6
frazzz
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zählen mails ohne eindeutige und fälschungssichere signatur überhaupt rechtlich irgendwas?
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 06.09.2003, 20:27   #7
Woodz
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die signatur ist ja nur ein ersatz für die eigenhändige unterschrift.

und ich glaube eine mahnung unterliegt ja keinen besonderen formvorschriften, wie eigenhändige unterschrift.


also man kann in österreich durchaus rechtlich relevante erklärungen per mail verschicken.

die beweisführung in der praxis (dass das mail am server des empfängers angekommen ist) ist natürlich wie immer eine andere geschichte.

lg
woodz
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Alt 06.09.2003, 20:39   #8
==C6==
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Mein Computer

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glaube mit lesebestätigung gelten sie sogar wie ein blauer brief oder wie eingeschrieben , habe das mal wo gelesen, obs stimt???
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Alt 06.09.2003, 20:51   #9
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von ==C6==
glaube mit lesebestätigung gelten sie sogar wie ein blauer brief oder wie eingeschrieben , habe das mal wo gelesen, obs stimt???
versendest du lesebestätigungen?
____________________________________
pssst

tanj


frazzz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2003, 20:57   #10
schichtleiter
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Beiträge: n/a


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Zitat:
Original geschrieben von frazzz


versendest du lesebestätigungen?
wenn jemand eine lesebestätigung anfordert, kommt bei mir die mail unglesen in müllkübel
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