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Elektronik(-Basteln) / Modellbau & PC Rat & Tat zu allen "Schaltkreisen außerhalb des PCs"...

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Alt 27.05.2003, 18:58   #1
suka
Veteran
 
Registriert seit: 08.11.2001
Beiträge: 202


Standard blitzschutz-bestimmungen

moin!


ich hab vor mir in nächster zeit funk-internet zuzulegen, weis aber noch net wo ich die antenne hingeben soll/darf.. wir haben nämlich keinen blitzableiter.

weis wer wie weit die antenne vom höchsten punkt des hauses entfernt stehn muss?


danke,
- suka
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Alt 27.05.2003, 20:00   #2
TONI_B
Inventar
 
Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508


Standard

Deine Antenne muss "Sichtverbindung" mit dem Sender haben! Ich habe auch Internet per Funk und meine Antenne ist unmittelbar am Dach montiert, hat aber freie Sicht zum Lagerhaus (Deutsch-Wagram). Ohne Blitzschutz würde ich es nur dann machen, wenn du in unmittelbarer Umgebung höhere Gebäude hast. Meine Antenne habe ich in den vorhandenen Blitzschutz eingebunden. Es gibt auch (aber sehr teuer) Überspannungsableiter für Koaxkabel.
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2003, 22:08   #3
cub
Veteran
 
Registriert seit: 07.08.2001
Beiträge: 205


Standard Vorsicht !!!!

Ich würde dir empfehlen Außeninstallationen soweit die Gefahr besteht das der Blitz einschlagen Fachmänner zu überlassen.
Du könntest ja Blitzableiter und Blitzschutz der WAN-Antenne kombinieren vielleicht kannst du dir Versicherungskosten sparen.
Bei unsachgemäßem Aufbau kannst du neben deinen PC auch dein Leben gefährden. Die Versicherung wird dir auch nix zahlen.
cub ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2003, 23:36   #4
wildrotti
Master
 
Registriert seit: 02.10.2000
Alter: 65
Beiträge: 556


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es stellt sich auch die frage: gehört das haus dir,oder ist es ein miethaus in dem du die whg gemietet hast.bei zweitem benötigst du eine genehmigung des hauseigentümers. bezüglich blitzschutz: eine grundregel aus den bestimmungen besagt,wenn die antennenspitze sich einen meter unter der firstkante befindet,oder die ganze antenne samt mast einen meter neben dem haus befindet,dann brauchst du keinen blitzschutz. bin mir aber nicht sicher ob sich seit eu beitritt was geändert hat.vorsicht geboten ist bei häusern bei denen viel metall im dachbereich verbaut wurde.
mfg
Wilrott
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Alt 28.05.2003, 01:45   #5
fredf
Inventar
 
Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023


Standard

Sorry wildrotti, aber die Bestimmungen bezüglich Blitzschutz habe ich noch nie gehört.
Für eine Antennenanlage wie eine herkömmliche Funkantenne für Wlan, terrestische Antennen oder Satellitenschüsseln ist wenn sie auf dem Hausdach errichtet werden eine Antennenerdung zu machen. Werden sie an der Hauswand montiert, dann nicht. Folgende Zahlenangaben ohne Gewähr: Mindestabstand zur darüberliegenden Dachunterkante 2m und nicht mehr als 1,5m von der Hauswand vorspringend.
Falls Antennenerdung notwendig dann mittels isoliertem 25mm² Kupferdraht oder verzinktem Stahldraht mit 8mm Durchmesser oder vergleichbarem zugelassenen Material eine Ableitung machen. Tiefenerder(Durchmesser zumindest 20mm) mit mind. 4,5m oder Horizontalerder(Durchmesser zumindest 10mm oder Banderder 3*30mm) mit mind. 15m Länge ist ins Erdreich einzubringen.
fredf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2003, 05:37   #6
fredf
Inventar
 
Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023


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Edit:

Das Schirmgeflecht des Koaxialkabels ist mit der Potentialausgleichsschiene zu verbinden.
fredf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2003, 07:58   #7
cub
Veteran
 
Registriert seit: 07.08.2001
Beiträge: 205


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Und das kann ein Laie installieren?
Die Erdung sollte ja auch geprüft werden.
cub ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2003, 09:27   #8
fredf
Inventar
 
Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023


Standard

Wo die Antenne montiert werden darf um keine Antennenerdung zu benötigen steht drin.
Falls man nicht um einen Standort umhin kommt, der eine Antennenerdung voraussetzt, so ist´s ein grober Überblick um den voraussichtlichen Aufwand abschätzen zu können.
fredf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2003, 17:18   #9
wildrotti
Master
 
Registriert seit: 02.10.2000
Alter: 65
Beiträge: 556


Standard

fredf,- die von mir geschriebenen angaben stammen nicht von mir,sondern aus einem antennenfachbuch in dem die vor dem eu beitritt gültigen blitzschutzbestimmungen niedergeschrieben sind,was sich in der zwischenzeit alles an bestimmungen geändert hat weiss ich nicht.
wenn man aber die bestimmungen so genau nehmen würde,müsste man gut 50% der antennenanlagen demontieren,da sie oft nicht in geringster weise irgendwelchen bestimmungen entsprechen.
mfg
Wilrott
wildrotti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2003, 11:07   #10
fredf
Inventar
 
Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023


Standard

Ich nehm an der Autor meint mit dem Meter unter der Firstkante den Dachinnenbereich, da sind die akutellen Bestimmungen so das eine Antenne nicht näher als 50cm den Dachziegeln sein darf. Für den Aussenbereich hat es die Bestimmung seit zumindest 65(hat mich interessiert und hab recherchiert) in Österreich nicht gegeben.

Sicher entspricht vieles nicht den Vorschriften, aber ist das nicht praktisch überall so?

Wenn Suka sie auf einem Miethaus anbringen möchte dann wird er aber kaum umhin kommen, die Vorschriften zu beachten.
fredf ist offline   Mit Zitat antworten
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