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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 03.12.2005, 12:39   #1
Quintus14
Inventar
 
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Standard Acer & Garantie

Hi,

wenn man sich Acer-Notebooks näher anschaut (z.B. dieses hier), so findet man, dass in D 24 Monate Herstellergarantie gewährt wird, in Ö sind es nur 12 Monate.

Nicht nur, dass Notebooks in D billiger sind (o.g. NB ist in D um 170 Euronen billiger) - auch garantiemäßig sind wir wieder mal die Dummen.

Darf so eine Benachteiligung innerhalb der EU eigentlich sein?

MfG
Quintus
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Alt 03.12.2005, 12:48   #2
Quintus14
Inventar
 
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Standard

Nachtrag: ich hatte vor 2 Jahren mit Acer & Kauf ein Deutschland schon einmal garantiemäßig ziemliche Probleme. Ich hatte da damals (in D) eine "Garantieerweiterung" dazu gekauft - und da gab's mächtig Ärger, weil man die nicht anerkennen wollte, weil ich Wohnsitz in Ö hab'. 3 Monate Briefwechsel mit Händer, Acer-D, Acer-Ö, eine versäumte Frist (die Grantieerweiterung hätte innerhalb von 2 Wochen registriert werden müssen - man ließ mich aber nicht...)...

... langer Rede, kurzer Sinn: Acers Garantiegeschichten sind IMHO immer noch nicht EU-konform.

Aber eigentlich müsste Acer doch das mal begreifen...oder?

MfG
Quintus
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Alt 03.12.2005, 13:09   #3
Karl
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Mein Computer

Standard

Garantie ist kein Recht. Garantie ist eine freiwillige Leistung.
____________________________________
M.f.G. Karl
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Alt 03.12.2005, 13:30   #4
Quintus14
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Schon - aber trotzdem bin ich der Meinung, dass diese freiwillige Leistung an das verkaufte Gerät geknüpft sein muss und nicht von der Haar- / Hautfarbe oder Wohnsitz des Käufers abhängig gemacht werden darf.

Ich möcht' mal wissen, was in den USA los wäre, wenn Acer die 24 Monate Garantie nur den "white people" zugestehen würde...

MfG
Quintus
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Alt 05.12.2005, 11:31   #5
ThomasL
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ThomasL eine Nachricht über ICQ schicken
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ah, leidensgenosse.

ich steh auch auf kriegsfuß mit acer, es gab einen großen thread.
hier

nur zu dokumentationszwecken, wenn jemand danach sucht...
____________________________________
->Go East!<-
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Alt 05.12.2005, 13:01   #6
Quintus14
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Hi,

ich bekam in der Zwischenzeit eine Mail von Acer/Ö:
Zitat:
Acer Notebooks haben in Österreich immer 1 Jahr Garantie (6 Monate auf Akku und Netzteil) .... Sie können allerdings kostengünstig eine Garantieerweiterung auf 3 Jahre (normal oder inkl. Bruchschaden) erwerben die EU West + Norwegen + Schweiz gültig ist.
Ich hab' mir erlaubt darauf zu antworten:
Zitat:
Bitte um Weiterleitung an Ihre Geschäftsleitung: es wird Zeit, dass Acer begreift, dass wir seit geraumer Zeit in der EU leben - und so ist es für Österreicher unakzeptabel, wenn sie mit einer kürzeren Garantiezeit gegenüber den Deutschen benachteiligt werden.
Ich habe mich daher entschlossen, ein Konkurrenzprodukt zu kaufen - mit 2 Jahren Garantie (ohne "Österreicher-Aufpreis").

MfG, Quintus


P.S.: IBM gibt's im Vergleich zu früher ja auch schon billiger - Acer wird es auch irgendwann mal begreifen (und sei es an den Umsatzzahlen), dass man so mit den österreichischen Kunden nicht umspringen kann.
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Alt 05.12.2005, 13:05   #7
christian1701
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Solange Acer in Österreich eine eigene Vertriebsniederlassung haben können die Garantie gewähren oder auch nicht wie es ihnen passt.
Was nicht geht ist wenn man als österreicher in deutschland ein gerät mit 2 jahren garantie kauft und die dann mit dem hinweis - wohnort österreich - nicht anerkennen will.
Allerdings muss man dann das Teil auch nach deutschland zur garantieabwicklung schicken wenn es keine internationale garantie ist.
christian1701 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2005, 13:10   #8
Quintus14
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Zitat:
Original geschrieben von christian1701
Was nicht geht ist wenn man als österreicher in deutschland ein gerät mit 2 jahren garantie kauft und die dann mit dem hinweis - wohnort österreich - nicht anerkennen will.
Genau das ist der strittige Punkt, in dem Rechtssicherheit her gehört.

Und Acer wird IMHO diesen Ungleichheitszustand nicht auf Dauer durchhalten könnten - zumindest nur bis sie begreifen, dass das Umsatz kostet...

MfG, Quintus
Quintus14 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2005, 13:51   #9
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Beiträge: 11.502


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Eindeutig eine sauerei, ein artikel mit stellungnamen seitens acer im nächsten wcm wär nicht uninteressant.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 07.12.2005, 10:13   #10
Quintus14
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FYI: ich hab' jetzt mal mit der Konsumentenabteilung / Europarecht telefoniert:
  • Wenn ich als Österreicher in Deutschland etwas kaufe, so gilt der Vertrag als in Deutschland zustande gekommen.
  • Das bedeutet, dass die deutschen Kauf- und Garantiebedingungen zur Anwendung kommen.
  • Man müsste mal in die deutschen Acer-Garantiebedingungen Einsicht nehmen.
Das hab' ich nun getan - sie stehen hier: PDF.

Da steht drinnen "...im folgenden steht ACER für die jeweilige Niederlassung des Landes, in dem der Endkunde das Produkt zum ersten mal erworben hat..." bzw. "...die Garantieleistung kann nur in jenem Staat der EU ... geltend gemacht werden, in dem das System zuerst an den Endanwender verkauft wurde...".

Da steht nichts drinnen von "... nix für Leute mit ausländischem Wohnsitz...".

Für mich heißt das: wenn ich als Österreicher in Deutschland ein Acer-Produkt kaufe, gelten für mich die 24 Monate Garantie - ich muss das Gerät allerdings im Fall des Falles an die deutsche Acer-Niederlassung schicken (ohne Gewähr, falls ich etwas übersehen hab').

MfG
Quintus


P.S.: Jetzt wird's aber doch das Sony...
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