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#1 |
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Elite
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Guten Tag!
Ich habe mich einmal mit den DSL Angeboten der Telekom und meines lokalen Anbieters Hansenet (Hamburg) beschäftigt. Dabei scheint das Angebot von Hansenet besser zu sein. Es ist ab Juni sofort verfügbar (bei der Telekom erst Ende des Jahres) und hat eine 2Mbit Downstream-GEschwindigkeit. Aber darum gehts mir garnicht. Hansenet behauptet, daß es mit dem privaten Anschluß unzulässig, über ein Netzwerk mehrere Rechner an den DSL Anschluß günstigster Art zu koppeln. Hansent bietet einen Business-Anschluß für 40 DM mehr an, da darf man das und hat zudem eine feste IP und ein höheres Telefonguthaben zum Abtelefonieren (der DSL Anschluß ist an einen ISDN-Vertrag gekoppelt, hab noch keinen). Jetzt weiß ich, daß es bei der Telekom mit der DSL-Flat genau dasselbe ist: man darf die Flat nur mit einem Rechner nutzen. Die haben für mehrere Rechner teurere Angebote. (BTW: Wozu braucht den ein Rechner nen Downstream von 768 Mbit bzw. 2 Mbit ?!?!?!? - außer für Downloads...) Meine Frage: Ist das so zulässig was die Firmen da machen und wie kriegen denn überhaupt raus, daß man den DSL-Anschluß mit mehreren Rechnern nutzt. Ist schon jemand mal abgemahnt worden ? Danke mfg JPritzkat |
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#2 |
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Inventar
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Moin Moin !
Es ist nicht unzulässig, was die Firmen dort machen, denn sie können ja bestimmen, was mit ihren Produkten passiert. Aber ich habe in den AGBs von T-Online keinen Eintrag gefunden, daß man nicht über einen Proxy ein LAN anschließen darf, wobei sich dann das LAN die Bandbreite teilt. Du darfst nur nicht mit den selben Zugangsdaten mit mehreren Rechnern zugeleich Dich einwählen. BTW: Ich warte immer noch auf meinen DSL-Anschluß der Telekom (obwohl ich da immer in unregelmäßigen Abständen die Service-Line mit nerve ) |
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#3 |
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Senior Member
![]() Registriert seit: 01.02.2001
Alter: 59
Beiträge: 162
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Hi,
also wir haben in der Firma T-DSL über Proxy mit dem Netzwerk verbunden und nutzen dies fast ständig gleichzeitig, allerdings muß soviel ich weiß jeder Rechner gesonderte Accounts haben, natürlich auch mit eigenen Adressen. Über die Abrechnungsmodalitäten dürft Ihr mich allerdings nichts fragen, denn das macht Gott sei dank mein Chef .Also kann das keinesfalls verboten sein, da dies extra so mit der Telekom ausgehandelt wurde. Hoffe wenigstens etwas geholfen zu haben, tschüß Käpt'n Cook |
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#4 |
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Elite
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Joerg \"Dancer\" Stenger FS2002: EWG923 / D-EJST \"Wir fliegen alles - vom U-Boot bis zum Düsenjäger\" |
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#5 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 23.02.2001
Beiträge: 2.954
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In einem schon älteren c't-Magazin wurde mal geschrieben, dass es günstig sei, beim Anfordern eines DSL-Zugangs als Namen, z.B. "Familie Müller" und nicht eine Einzelperson anzuführen.
Wenn der Antrag akzeptiert wird dann hätte man damit auch implizit die Verwendung für die ganze Familie erlaubt bekommen, oder so ähnlich. ![]() Ich weiß aber nicht mehr in welcher Ausgabe das war. Auf jeden Fall hat es sich auf die damaligen Umstände und die deutsche Rechtslage bezogen. Für Österreich fallen mir da aber noch ganz andere Gschichtln ein (Stichwort Chello & Serverdefinition)...
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Alex Home Page: http://homepage.mac.com/alfora/ O\'Hare Approach Control: \"United 329 heavy, your traffic is a Fokker, One o\'clock, three miles, eastbound.\" United 239: \"Approach, I\'ve always wanted to say this... I\'ve got the little Fokker in sight.\" |
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#6 |
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Elite
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Vielen Dank für die vielen Replys!!
@ Käpn Cook 2: Die Telekom verbietet es für die Flatrate für 49 DM. Wenn Ihr das in der Firma macht, zahlt Ihr bestimmt mehr... |
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#7 |
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Senior Member
![]() Registriert seit: 01.02.2001
Alter: 59
Beiträge: 162
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Moin Moin,
also soviel ich weiß haben wir mehrere Kennungen und zahlen weit mehr als 49,- DM, ich denke mir auch, daß bei Nutzung über eine Kennung die Übertragungsrate doch ganz schön darunter leiden würde, oder? happy landings Käpt'n Cook |
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#8 |
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Inventar
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Moin Moin !
Mit der Kennung (Account) hat das nix zu tun, Ihr habt wahrscheinlich eher einen Geschäftskundenvertrag mit der Telekom. @JPritzkat: Wenn Du einfach sicher gehen willst, dann frage doch einfach bei T-Online nach, die werden Dir das mit Sicherheit sofort schriftlich geben können, wenn es nicht erlaubt sein sollte. Wüßte aber nicht wieso ... |
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