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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 06.11.2006, 18:25   #1
Atomschwammerl
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Standard Strafverfügung

öhm nur mal ne frage
hab ne strafverfügung bekommen...

Der wortlaut kling als hätt ich nen mord begangen
"Sie haben am oa. Tatort zur oa. Tatzeit ....."

..zu wenig abstand gehalten auf der Autobahn..
irgendwann vor 3 Monaten..

Is das was besonderes ?
hab bis jetzt nur Organmandate bekommen...

bedeutet das nen Punkt im Führerschein?
oder hama überhaupt so einen Punkteführerschein?

bin ein wenig verunsichert
____________________________________
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Alt 06.11.2006, 18:35   #2
Samis
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Standard

Hallo Liebes Atomschwammerl!

Laut ÖMTC siehts so aus:

Zitat:
Punkteführerschein, Vormerksystem .
System behördlicher Maßnahmen gegen Fahrzeuglenker, die schwere Verkehrsübertretungen begangen haben. Diverse im Ausland bereits länger bestehende Systeme sind recht unterschiedlich. In Österreich ist seit 1.7.2005 im Zuge der 7. Führerscheingesetz-Novelle das so genannte Vormerksystem in Kraft.
Tjoa und das was du angestellt hast fällt leider darunter, du bekommst ein "Bummerl".

Nachzulesen unter : Vormerksystem

Lg
Samis
____________________________________
www.oldboys.at
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Alt 06.11.2006, 18:35   #3
holzi
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Mein Computer

Standard

wir haben ein Vormerksystem:

Zitat:
Vormerkdelikt - Das blüht dem "Drängler":

Beträgt der Sicherheitsabstand zwischen 0,4 und 0,6 Sekunden (das sind 14 bis 21 Meter bei 130 km/h), kann eine Verwaltungsstrafe verhängt werden.
Fährt man knapper auf, nämlich zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden (sieben bis 14 Meter bei 130 km/h), droht neben einer Mindeststrafe von 72 Euro auch eine Vormerkung.
Der aggressive Drängler, der nicht einmal 0,2 Sekunden (bis sieben Meter) einhält, muss mit einer Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate rechnen. Daneben gibt es eine saftige Verwaltungsstrafe bis 2.180 Euro oder unter Umständen sogar eine Gerichtsstrafe wegen Nötigung.
http://www.oeamtc.at/vormerksystem/

Zitat:
Der Deliktkatalog des Vormerksystems enthält dreizehn schwere unfallrelevante Verkehrsverstöße. Wer leichte Verkehrsübertretungen oder gar nur Parkdelikte setzt, braucht nichts zu befürchten.

Bei der ersten Übertretung aus einem Katalog von 13 schweren Verkehrsverstößen, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden, gibt es eine Vormerkung im Register.
Nach dem zweiten Delikt aus diesem "Pool" folgt der Auftrag, eine Maßnahme zu absolvieren, etwa ein Verhaltenstraining.
Erst wenn diese beiden Schritte keine Besserung gebracht haben und innerhalb von zwei Jahren ein drittes Delikt gesetzt wird, wandert der Führerschein für drei Monate zur Behörde
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 06.11.2006, 21:17   #4
Atomschwammerl
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pfuh danke holzi

habe 0.73 Sekunden...

also kein bummerl

Glück ghabt....

obwohl laut deinen angaben hätt ich ja gar keine strafe bekommen dürfen oder wie?
____________________________________
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Alt 06.11.2006, 21:51   #5
mani114
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Beiträge: 134


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Zitat:
Original geschrieben von Atomschwammerl
pfuh danke holzi

habe 0.73 Sekunden...


Das ist aber unverantwortlich... Hätte das Auto vor dir eine Vollbremsung gemacht, wärst du ungebremst reingekracht.

Oder fährst du immer Bremsbereit??
____________________________________
Wer einmal lügt dem glaubt man nicht,
auch wenn er dann die Wahrheit spricht.
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Alt 07.11.2006, 08:26   #6
Hussl
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Vielleicht ein Tipp, falls man geringfügige Gesetzesübertretungen begangen hat (in deinem Fall kannst du das eh vergessen!)

Berufung auf §21 VStG (Verwaltungsstrafgesetz)

Zitat:
§ 21. (1) Die Behörde kann ohne weiteres Verfahren von der
Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des
Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung
unbedeutend sind. Sie kann den Beschuldigten jedoch gleichzeitig
unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid
ermahnen, sofern dies erforderlich ist, um den Beschuldigten von
weiteren strafbaren Handlungen gleicher Art abzuhalten.
____________________________________
Nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur.

http://www.chili-it.at
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Alt 07.11.2006, 11:58   #7
Atomschwammerl
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Zitat:
Original geschrieben von mani114
Das ist aber unverantwortlich... Hätte das Auto vor dir eine Vollbremsung gemacht, wärst du ungebremst reingekracht.

Oder fährst du immer Bremsbereit??
normalerweise fahr ich mit genügend abstand...

kann mich aber nicht mehr an diesen tag erinnern... da ich täglich diese strecke fahre
____________________________________
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Alt 07.11.2006, 12:02   #8
Hussl
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Alter: 41
Beiträge: 320


Standard

Oftmals muss man ja auch dicht auffahren, damit die notorischen Links-80er-Fahrer sonst nicht kapieren, dass sie dort fehl am Platze sind...
____________________________________
Nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur.

http://www.chili-it.at
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Alt 07.11.2006, 12:11   #9
miro17
Veteran
 
Registriert seit: 31.03.2005
Alter: 47
Beiträge: 381


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Atomschwammerl
normalerweise fahr ich mit genügend abstand...

Das sagen alle ...
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Gruss Miro
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Alt 07.11.2006, 12:16   #10
Qsecofr
Veteran
 
Registriert seit: 07.05.2006
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Beiträge: 352


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Zitat:
Original geschrieben von miro17
Das sagen alle ...

das mim abstand ist so eine sache, wenn ich genügend abstand halte bringt es selten was weil ddann irgendein depp sich vor mir noch reindrängelt... und damit hats sichs dann wieder

is sowas wie die abseitsfalle :P
____________________________________
All I am or hope to be I owe to my angel mother - Abraham Lincoln

Der Tod eines Menschen ist eine Tragödie - der Tod von 100 000 nur eine Statistik.

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Drum muss man grade stehn
Auch wenn wir untergehn
Damit wir unsern Unterdrückern
Bis zum Schluss in die Augen sehn
Drum muss man weitergehn
Ja immer weitergehn
Um ein grader Mensch zu bleiben
Und sich niemals zu verdrehn (Normahl)
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