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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 09.10.2003, 00:04   #1
Tuvok1
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Beiträge: 1.037


Standard Kauf von Computerartikeln in 12sold

angeblich ist da die Garantie nicht übertragbar, wenn auf computerware eine drauf ist.
stimmt das?
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Alt 09.10.2003, 00:59   #2
colorado_rain
Veteran
 
Registriert seit: 15.07.2002
Beiträge: 301


Standard

nein. du brauchst nur die rechnung dazu, damit du einen beweis über das kaufdatum hast.

übrigens nehm ich mal an, du meinst gewährleistung und nicht garantie. kleiner, aber feiner unterschied
colorado_rain ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2003, 09:18   #3
Tuvok1
Elite
 
Registriert seit: 30.09.2002
Beiträge: 1.037


Standard und was ist da

für ein grossartiger Unterschied? hat man das nun oder nicht?
Tuvok1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2003, 09:30   #4
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


Standard

garantie ist ein herstellerversprechen, gewährleistung eine gesetzliche pflicht.

wenn du eine rechnung hast, bist sowieso aus dem schneider

früher war es so, das garantie nur dem erstkäufer zustand, das wurde aber geändert.
____________________________________
pssst

tanj


frazzz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2003, 10:58   #5
colorado_rain
Veteran
 
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Beiträge: 301


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Tuvok1
für ein grossartiger Unterschied? hat man das nun oder nicht?

Mein nein hat sich auf deine frage bezogen: "stimmt das?" --> nein. es stimmt nicht.

und zum unterschied garantie - gewährleistung ein beispiel: es gibt festplatten mit einem jahr garantie und drei jahren garantie. die gewährleistungsfrist (gesetzlich!) beträgt aber seit 1.1.2002 immer zwei jahre.

ich persönlich würde mich in den ersten 6 monaten immer auf gewährleistung und niemals auf garantie berufen, weil da liegt nicht mal die beweislast bei mir, dass das gerät im kaufzeitpunkt defekt war. es wird von gesetzes wegen angenommen, dass es im kaufzeitpunkt defekt war, wenn der fehler innerhalb der ersten 6 monate auftritt. der händler kann natürlich den gegenbeweis antreten. nach diesen 6 monaten muss man dann aber selbst beweisen können, dass das gerät schon im kaufzeitpunkt defekt war. da ist es dann oftmals besser, sich auf garantie zu berufen, je nachdem, wie der hersteller seine garantie eben handhabt.
colorado_rain ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2003, 17:37   #6
Tuvok1
Elite
 
Registriert seit: 30.09.2002
Beiträge: 1.037


Standard also wenn ich im Media Markt ne Festplatte kaufe

und sie dann nach 5 Monaten zurückbringe, weil ich z.B einen Fehler machte und sage dem Verkäufer das ist euer Fehler, dann lacht der mich aus und ich kann gar nichts machen, und auch wenn die Garantie 1 Jahr ist.

Das mit der Gewährleistung habe ich nicht ganz verstanden.
Tuvok1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2003, 19:09   #7
colorado_rain
Veteran
 
Registriert seit: 15.07.2002
Beiträge: 301


Standard

halt halt, so ist das aber auch wieder nicht......
gewährleistung bzw. garantie gibts nur, wenn das gerät SELBST einen fehler hat. Wenn aber DU den fehler verursachst, gibts nix, weder nach 5 monaten, noch nach 5 minuten.
wenn du selber die festplatte kaputt gemacht hast, kannst nur drauf hoffen, dass es so aussieht, als wär sie von selber eingegangen oder der händler ist so doof und checkt das nicht. ansonsten hast halt eine kaputte festplatte und musst dir eine neue kaufen.
nochmal: gewährleistung und garantie nur dann, wenn gerät von selbst kaputt geht, ohne dass man selbst dazu beigetragen hat, dass es kaputtgeht (z.B. durch fallenlassen).

zum unterschied:
gewährleitung steht im gesetz und beträgt 2 jahre. da kann sich der händler oder hersteller nicht darum drücken.
garantie steht nicht im gesetz und ist ein versprechen des herstellers, dass er kaputte Ware durch gleichwertige funktionierende ware ersetzt.

zu deiner frage eine gegenfrage: wenn du deine festplatte selbst kaputt machst, wieso soll dir dann der händler eine neue dafür geben?
colorado_rain ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2003, 01:41   #8
The_Lord_of_Midnight
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.10.1999
Beiträge: 19.154

Mein Computer

Standard

eine entscheidend wichtige ergänzung möchte ich noch dazu machen:

gesetzliche gewährleistung:
diesen anspruch hat der private kunde IMMER gegenüber dem händler, bei dem er die ware gekauft hat. diese ist gesetzlich geregelt und kann vom händler nicht beeinfluss werden (daher heisst sie ja auch GESETZLICHE gewährleistung

garantie:
diesen anspruch hat der kunde (privat oder händler ist in diesem fall egal) praktisch immer gegenüber dem hersteller. theoretisch könnte auch der händler noch garantien geben, aber was soll z.b. ein händler für eine garantie auf ein mainboard geben ?
eine garantie ist eine FREIWILLIGE leistung des herstellers. daher kann es sich der hersteller drehen wie er es braucht. man ist also wirklich an die garantiebestimmungen gebunden.

ich hoffe das macht deutlich, daß gesetzliche gewährleistung und garantie zwei verschiedene dinge sind, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben. natürlich ist es für den kunden angenehm, beides in anspruch nehmen zu können, aber es sind zwei grundverschiedene dinge.
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2003, 01:45   #9
The_Lord_of_Midnight
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Registriert seit: 26.10.1999
Beiträge: 19.154

Mein Computer

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noch was: warum sollte die gesetzliche gewährleistung oder garantie verloren gehen, wenn ich ein produkt weiterverkaufe ? selbstverständlich gibt man da immer die rechnung mit. alles andere wäre unseriös.

meistens, wenn man heutzutage als privater einen computerartikel kauft, steht barverkauf drauf. außer wenn man das zeug von der steuer abschreibt. also wie soll ein händler oder hersteller nachvollziehen, wer das produkt wirklich gekauft hat oder wer es auf dem gebrauchtmarkt bezogen hat ?

und selbst wenn der name draufsteht, was macht das für einen unterschied ? wäre eine höchst unmoralische sache, wenn man mit solchen methoden den verkauf von gebrauchtware behindern würde. die antwort der eu auf solche tendenzen könnte eigentlich nur schärfstes verurteilen sein.
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2003, 13:20   #10
Tuvok1
Elite
 
Registriert seit: 30.09.2002
Beiträge: 1.037


Standard also

Garantie heißt, wenn du ein gerät kaufst, kannst du es umtauschen, wenn du es nicht kaputt gemacht hast

gewährleistung heißt das der händler gewährleistet es wird innerhalb von 2 jahren nicht kaputt

und es ist heutzutage schon normal, du läßt was fallen, wärhend der garantie und tauscht es um, fertig.
Tuvok1 ist offline   Mit Zitat antworten
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