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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 04.07.2008, 21:16   #1
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Registriert seit: 09.11.1999
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Beiträge: 13.646


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Zitat:
Zitat von Baron Beitrag anzeigen
Eigenartige Argumentation-wenn man das überhaupt so nennen kann!
Ich vergleiche mit Schrottkarren die keine Fahrerlaubniß aufgrund mangelnder Sicherheitseinrichtungen /Schadstoffaustoß kriegen und du konterst mit eindeutigen Gesetzesübertretungen?
Ziemlich schwach! Aber da hat gestern einer in Strasshof seine verwandschaft weggeblasen- hm vielleicht lass ich mir da auch was einfallen- weil wenn der darf, darf ich ja auch!
Nur bei mir wirds nicht die Verwandschaft sein...
Keine gute Entgegnung.
Zitat:
Schrottkarren die keine Fahrerlaubniß aufgrund mangelnder Sicherheitseinrichtungen ... kriegen
Damit ist das Fahrzeug auch rechtwidrig, oder?
Und was ist ein "Softwareablauf" anderes als ein Eingriff (Strafe?) von aussen, resp. wer bestimmt wann eine Software abgelaufen ist, ein unabhängiges Gericht oder der Hersteller derselben?
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
Christoph ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2008, 21:45   #2
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Alter: 67
Beiträge: 10.166

Mein Computer

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Zitat:
Zitat von Christoph Beitrag anzeigen
Keine gute Entgegnung.
Damit ist das Fahrzeug auch rechtwidrig, oder?
1.)sagst du-ist falsch!
2.) stimmt auch nicht nur das bewegen des Fahrzeugs im öffentlichen Raum (zur Erläuterung.damit sind Strassen gemeint!) ist untersagt-du kannst das natürlich auch aufheben bis es ein Oldtimer ist und es dann ins Museum stellen/auf speziellen Rallyes mit einer Sonderbewilligung bewegen etc.!
Und natürlich kannst du deinen Compi auch weiterverwenden solange er nicht in den Datenverkehr eingreifen kann-also in keiner weise zugriff auf Netz hat (weder Direkt noch indirekt!)
Und was ist ein "Softwareablauf" anderes als ein Eingriff (Strafe?) von aussen, resp. wer bestimmt wann eine Software abgelaufen ist, ein unabhängiges Gericht oder der Hersteller derselben?
Das ist eine Frage die noch zu klären ist! Bin da auch dafür die Softwarehersteller "aussen Vor" zu lassen und solches ähnlich wie das Pickerl zu regeln!
Inwieweit das praktikabel erscheint ...fragen wir jetzt mal die wissenden
Spunz, Enjoy2, Martin, Phillip- bitte zum statement erscheinen!
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
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