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Alt 05.07.2003, 08:42   #1
Andragar
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(Hab ich echt "Main" statt "Mein" geschrieben... Tss, tss...)


Carsten, Du hats ja völlig recht. Das interessante dabei ist ja jetzt, das ein Antivirusprogramm angeschlagen hat und nun sowohl den Empfänger als auch den angeblichen Sender benachrichtigt. Eigentlich ja eine nett gemeinte Angelegenheit. Nur wir dadurch noch mehr Mails verschickt, die nicht nötig gewesen wären, wieder eine Mail mehr die nichts als Aufregung bringt.

Was wäre denn passiert, wenn das Antivirusprogramm nicht angeschlagen hätte, der Empfänger geschädigt wurde und nun der angebliche Sender verklagt würde. Wer wäre da in der Beweispflicht? Besteht da eigentlich ein Haftungsgrund, wenn z.B. mein ungenügend geschützter Rechner nun Schaden an anderen Rechnern erzeugt - auch ohne das der Virus initial von mir aktiviert wurde? Im Prinzip könnte man das ja mit einer Massenkarambolage vergleichen. Da muß auch der jeweils aufgefahrene Fahrer den Schaden des Vordermanns bezahlen. Hmm... gab es eigentlich schon einmal eine Klage in dieser Richtung?
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