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#14 |
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Elite
![]() Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271
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hätte noch eine frage zu diesem artikel: wcm schreibt, dass das blosse freigeben von datein (filesharing) keine juristischen folgen nach sich zieht, sondern lediglich der download bzw. upload. meiner meinung nach stimmt das so nicht: durch das anbieten, sprich freigeben wird die datei bereits publiziert - und durch ebendiese (ohne entsprechende rechte) publikation wird das urheberrecht verletzt - was wiederum zivilrechtliche folgen nach sich ziehen kann (etwa unterlassungsanspruch).
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. |
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