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#14 |
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Großmeister
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Aus deiner sicht wäre es doch ein Fall für die Haftpflichtversicherung, wenn durch deine Handlungen etwas beschädigt worden ist.
Allerdings hast du ja nichts beschädigt, sondern der Sturm. Ob das anbringen von Schilfmatten an einem Zaun jetzt fahrlässig war oder eine entschuldbare Fehlleistung, was ich eher vermute, dann haftest du überhaupt nicht. |
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