Zitat:
Original geschrieben von Oli
Bist Du Dir da sicher? Das würde ja eine Begünstigung bzw. Ungleichbehandlung darstellen.
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Wenn du deinen Steuerausgleich für z.B. das Jahr 2002 machst, dann kannst du dort auch nur deine Aufwände von 2002 anführen und nicht auch noch die von 2001, 2000 oder 1999. Ist eben so.
Zitat:
Original geschrieben von Oli
Muß mal mit meinem Provider reden. Theoretisch würde es ja genügen, per 31.5 zu kündigen und am 1.6 wieder anzumelden.
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DAS glaub ich nicht. Ich habe den Bericht nicht gelesen, aber IMHO geht es hier um die Herstellungsgebühren des Internetanschlusses. Willst du die nochmal bezahlen? DANN kannst du sie auch von der Steuer absetzen. Zahlt sich aber irgendwie nicht aus.
Edit: Ok, es geht auch um die Grundgebühr. Aber um die abzusetzen, brauchst du eigentlich nur eine Bestätigung deines Arbeitgebers.