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#10 |
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Senior Member
![]() Registriert seit: 08.08.2006
Alter: 39
Beiträge: 143
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Jetzt mal zum Thema Gis der genaue wortlaut:
1. Was muss gemeldet werden? Alle Rundfunksempfangseinrichtungen, die in einer Wohnung, einem Haus oder anderen Räumlichkeiten (Bürogebäude, Geschäftslokale, etc.) zum Empfang bereit gehalten werden, müssen gemäß Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999), gemeldet werden. Für die Meldung verwenden Sie bitte das gelbe GIS-Anmeldeformular. Wichtiger Hinweis: Wer die Meldung überhaupt nicht oder unrichtig abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich strafbar. Außerdem ist zu melden:
Alle technischen Geräte, mit denen man Radio- und Fernsehprogramme empfangen kann, bezeichnet das Gesetz als "Rundfunkempfangseinrichtung". Dabei ist es egal, was diese Geräte sonst noch können. Ob sie meldepflichtig sind oder nicht, hängt ausschließlich davon ab, ob sie Rundfunkkonsum ermöglichen. Deshalb sind auch rundfunktaugliche Computer (z.B. mit TV-Karte) oder sogar ein Staubsauger mit einem eingebauten Radio grundsätzlich meldepflichtig. quelle:http://www.orf-gis.at/index.php?kate...ung&artikel=47 Steht z.b. auf den webshop seiten irgendwas gleich mal vorab zu dem Thema, weiß das wer? |
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