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Alt 13.09.2006, 09:58   #1
hoshibrother
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Beiträge: 1.333


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was ich glaube, dass in der rechtsprechung ein gültiges urteil noch fehlt. die meisten einigen sich schon vor prozessbeginn auf einen außergerichtlichen ausgleich. ich persönlich denke aber, dass die argumentation von den musikfirmen fehl am platz ist, denn die künstler sehen von dem geld am wenigsten.

und bei den veröffentlichten nachrichten fällt mir nur auf, dass die geschnappten leute filme und musik im grossen stil runterladen und verkaufen. ich denke aber, wenn ich als privater mir lieder downloade und nicht verkaufe, die musikindustrie nach österreichischem recht probleme mit der argumentation hat.

ps: kann es sein, dass seit heute edonkey nicht mehr verfügbar ist?
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