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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Inventar
![]() Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631
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![]() Das Einzige, was zum Erfolg verhilft ist das Einschalten der RTR, der Rechnungseinspruch an TELERING, die ausserordentliche Kündigung wegen Falschverrechnung und eine Grundrechtsbeschwerde bei Gericht wegen der Nichtherausgabe der Verbindungsdaten. Der Testierungsbeweis liegt bei TELERING und nicht bei einem Gutachter. TELERING hat die Daten SIM Kartennummer des mobilen Internet zu IPv6 Nummer in Bezug auf das Datenvolumen. Unterbleibt der Auszug aus den technischen Logdateien ist ab Ende Juni bzw. Ende Juli abschliessend eine
Säumnisklage - nach erfolgter Grundrechtsbeschwerde auf Herausgabe der Verbindungsdaten zuvor ebenfalls bei Gericht eingebracht (ab Anfang April, vorher Schlichtungsverfahren durch RTR) - einzubringen. |
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#2 |
Inventar
![]() Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631
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![]() Die Kosten des Gerichtsverfahrens sind 12 Euro pro Session (Halbjahr). Diese Kosten können der Gegenseite abverlangt werden in Form einer Spesengebühr für jeden Einspruch (Standard sind pauschal 20 Euro).
Die gerichtliche Herbstsession beginnt mit Oktober. Die gerichtliche Frühjahrssession mit April. |
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