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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Veteran
![]() Registriert seit: 05.06.2003
Beiträge: 444
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![]() Was ich mich aber wundere, ist das Verhalten des Providers. Keine Unterstützung bei der Fehlersuche, selbst, und davonvon muss ich auch ausgehen, dass die Userin den betrag zahlen wird. Das ist für mich kundenfeindlich und macht in der Branche auch kein gutes Gesicht.
Es wäre dem Provider anzuraten, der Kundin dahingehend zu helfen, indem festgestellt wird, nicht nur welche IP- sondern auch welche MAC-Adresse verwendet wird! Und selbst bei einem Klon wäre es interessant, ob 2 unterschiedliche Abfragen gleichzeitig stattgefunden haben. Es wäre auch empfehlenswert zu untersuchen, weshalb die Meldung von 2 IP-Adressen auftaucht! Macht die Providerfirma dies nicht, stellt dies einen außernatürlichen Kündigungsgrund dar - denn der Kunde bezahlt auch für eine gewisse Leistung, welche in diesem Streitfall halt etwas anders gelagert ist als der normale Surfverkehr! Zwar sind, wie ich eben meinte, die 300 EUR (selbst wenn nicht wenig) doch zu bezahlen, aber entscheidend ist allemal das Provider-Verhalten! |
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#2 |
Inventar
![]() Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631
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![]() Orange: mobiles Internet mit monatlicher Pauschalgebühr 3 Jahre für insgesamt 360 Euro (10 Euro pro Monat) bis zum 28.2.
Telering: rtr.at involvieren mit Beschreibung des nicht verbrauchten aber in Rechnung gestellten Datenvolumens vom-bis per Einschreiben an RTR (3 Kopien anfertigen) am nächsten Tag ausserordentlich kündigen per Einschreiben an TELERING (3 Kopien anfertigen) Letztes Rechnungsquartal (=Jänner bis März 2010) + 8 Wochen. Ansonst wurde die Frist zur Reklamation versäumt. Sprich in diesem Fall: 8 Wochenfrist von 1.April an. Schlichtungsverfahren ist ein Mediationsverfahren und zur Wahrung der eigenen Rechte notwendig um die Gerichte zu entlasten. |
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