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Alt 19.03.2004, 18:56   #11
terracop
Veteran
 
Registriert seit: 26.11.2002
Beiträge: 226


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Nun mal ganz langsam.

Die Fa FLO will uns hier klagen für etwas was überhaupt nicht zu trifft.

Der § 152 Kreditschädigung sagt folgendes aus.
Wer unrichtige Tatsachen behauptet und dadurch den Kredit, den Erwerb oder das berufliche Fortkommen eines anderen schädigt oder gefährdet

Hier sind keine Unwahrheiten verbreitet worden.

Den die FLO hat sich in einen Schreiben an ihre Kunden entschuldigt das ihr Funknetz über 2 Wochen lang nicht funktioniert hat.

Also was ist hier unwahr.

Weiters ist dadurch die FLO nicht in Konkurs oder Ausgleich gegangen.
Ein weiterer Punkt der nicht zu trifft.
____________________________________
Während du diese Zeilen liest ist dein PC schon wieder weniger wert !!!!
terracop ist offline  
 


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