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Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen

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Alt 06.09.2009, 08:21   #1
Lowrider20
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Na du bist mir der Richtige! Anstatt froh zu sein, daß du beim blöd,mann das Geld zurückbekommen hast, willst du lieber noch mal einen Gewinn rausschlagen. Andere müssen regelrecht kämpfen um einen solchen Erfolg zu erzielen. Also sei damit froh. Und bei ner Aktionsware, werdens dir sicher nicht die Ersatzgraka zum Preis des Aktionszeitraumes geben. Frech nenne ich deine Gedanken!

Lt. Gewährleistungsrecht: Verkäufer/Hersteller hat das Recht nachzubessern, sollte dies nicht den gewünschten Erfolg bringen, Austausch oder Wandlung des Vertrages.
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Alt 06.09.2009, 10:06   #2
Autrob
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Zitat:
Zitat von Lowrider20 Beitrag anzeigen
Frech nenne ich deine Gedanken!

Lt. Gewährleistungsrecht: Verkäufer/Hersteller hat das Recht nachzubessern, sollte dies nicht den gewünschten Erfolg bringen, Austausch oder Wandlung des Vertrages.
ich weiß echt nicht, was das mit frech zu tun hat.
es handelt sich erstens ausschließlich um die frage nach der rechtlichen situation.

wäre die karte nicht verbilligt gewesen, hätte ich sie gar nicht gekauft.
in weiterer folge habe ich folgekosten, weil ich ein neues netzteil gekauft habe, welches nur für die graka gebraucht wurde, und somit jetzt unnötig ist.

witzigerweise schreibst du selbst, der händler darf nachbessern, sonst austausch. das bedeutet genaugenommen, daß es mir egal ist, welchen preis ich bezahlt habe, und somit die karte getauscht werden müßte.

vermutlich wird die defekte karte jetzt nochmal verkauft, vielleicht findet sich einer, der nicht zurückgeht und blöd,mann hat wirklich einen gefunden, der für ein defektes teil auch noch bezahlt hat.

also weiß ich nicht, was du mir vorwerfen willst.
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Alt 06.09.2009, 10:35   #3
Telcontar
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Zitat:
Zitat von Autrob Beitrag anzeigen
l....witzigerweise schreibst du selbst, der händler darf nachbessern, sonst austausch. das bedeutet genaugenommen, daß es mir egal ist, welchen preis ich bezahlt habe, und somit die karte getauscht werden müßte.
...
Sehe ich auch so

entweder Tausch
oder ein gleichwertiger ersatz (dabei zählt die Leistung des gerätes und nicht der preis)
oder geld zurück
____________________________________
Homines sumus non dei
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Alt 06.09.2009, 12:13   #4
Lowrider20
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Zitat:
Zitat von Autrob Beitrag anzeigen
ich weiß echt nicht, was das mit frech zu tun hat.
es handelt sich erstens ausschließlich um die frage nach der rechtlichen situation.

wäre die karte nicht verbilligt gewesen, hätte ich sie gar nicht gekauft.
in weiterer folge habe ich folgekosten, weil ich ein neues netzteil gekauft habe, welches nur für die graka gebraucht wurde, und somit jetzt unnötig ist.
Warum gibst du das Netzteil dann nicht auch zurück, vorausgesetzt auch beim blöd,mann gekauft, mit der Begründung, daß du dein Netzteil zuerst vermutet hast?

Zitat:
witzigerweise schreibst du selbst, der händler darf nachbessern, sonst austausch. das bedeutet genaugenommen, daß es mir egal ist, welchen preis ich bezahlt habe, und somit die karte getauscht werden müßte.
Ich hab nicht geschrieben nachbessern, ansonst Austausch. Händler bzw. auch der Käufer darf nach einer erfolglosen Nachbesserung sowohl auf einen Austausch ALS AUCH eine Wandlung des Kaufvertrages bestehen.

Zitat:
vermutlich wird die defekte karte jetzt nochmal verkauft, vielleicht findet sich einer, der nicht zurückgeht und blöd,mann hat wirklich einen gefunden, der für ein defektes teil auch noch bezahlt hat.

also weiß ich nicht, was du mir vorwerfen willst.
Ich werfe dir den frechen Gedanken mit folgender Begründung vor: Du hast dein Recht bekommen (Kaufpreisrückerstattung bzw. Wandlung des Kaufvertrages). Ebenso hätten sie es einschicken können, dich mal ein oder zwei Wochen warten lassen können, dann ev. Tausch oder Wandlung durchziehen. Und dann spielt der Kunde mit dem Gedanken, man hätte ja ev. statt der Wandlung einen Austausch fordern können. Hast du einen Schaden dadurch? Nein. Das Netzteil -> siehe oben
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Alt 06.09.2009, 13:16   #5
Autrob
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Zitat:
Zitat von Lowrider20 Beitrag anzeigen


Ich werfe dir den frechen Gedanken mit folgender Begründung vor: Du hast dein Recht bekommen (Kaufpreisrückerstattung bzw. Wandlung des Kaufvertrages). Ebenso hätten sie es einschicken können, dich mal ein oder zwei Wochen warten lassen können, dann ev. Tausch oder Wandlung durchziehen. Und dann spielt der Kunde mit dem Gedanken, man hätte ja ev. statt der Wandlung einen Austausch fordern können. Hast du einen Schaden dadurch? Nein. Das Netzteil -> siehe oben
ich möchte dich berichtigen. ich habe eine - für beide seiten rasche - lösung akzeptiert. ich habe nicht zwangsläufig recht bekommen. denn der händler hat die gewährleistung auf dieses produkt, egal zu welchem preis. lt. konsumentenschutzgesetz bin ich berechtigt das teil zu kaufen, wenn es sich nur um einen druckfehler handelt.
ein zurücknehmen der karte und wartezeit von 14 tagen ist unzumutbar, weil die mir sonst die funktionsfähigkeit des computers beeinträchtigen würden.
das es offensichtlich bei mm gelebte praxis ist, defekte teile wieder ins regal zu stellen - und auch in diesem fall gibt es so indizien - und billiger zu verkaufen, ist somit deren unternehmensrisiko. denn wenn ich den artikel kaufe, habe ich das recht auf eine lückenlose funktion. selbst bei einem vorführartikel habe ich volle gewährleistung. das heißt, ich habe freiwillig zugestimmt, nicht von meinem recht gebrauch zu machen, ein gleichwertiges teil - welches ja lagernd war - einzufordern. das ist zwar jetzt wieder mein problem, aber keineswegs frech, sondern eher kulant von meiner seite.
tut mir leid wenn du das anders siehst.
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Alt 06.09.2009, 18:55   #6
Lowrider20
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Da muß ich dich berichtigen. Der Händler/Hersteller hat sehr wohl das Recht nachzubessern in einer angemessenen Frist. Und da sind fünf Werktage z.B. schon eine knapp bemessene Zeit. Vorallem wenn die Rep. außerhalb des Hauses vom Händler erfolgt. Man bedenke, daß alleine zwei Werktage für den Hin- und Rücktransport wegfallen.
Natürlich gehe ich davon aus, daß die Ware unwissentlich vom Händler als Defekt verkauft wurde.
Von Geschäftspraktiken sehe ich mal ab, da sowas schnell als Unterstellung und Rufschädigung gehandelt werden.
Deswegen: Kunde zeigt sich nicht kulant, wenn er dem Händler/Hersteller fünf bis zehn Werktage für die Nachbesserung Zeit läßt, da ja immerhin der Händler/Hersteller dieses Recht zur Nachbesserung hat. Es ist kulant (gemäß dem Fall, das Produkt wurde unwissentlich als defekt in den Verkauf gebracht), wenn Händler/Hersteller dies sofort austauscht ohne sein Recht auf Nachbesserung wahr zu nehmen. Schick mal ein Handy zur Reparatur. Abgesehen von den (auch mir zu lange erscheinenden) Reparaturzeiten, hast du KEIN Recht auf ein Leihgerät oder sofortigen Austausch.
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Alt 06.09.2009, 13:01   #7
Lucky333
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Zitat:
Zitat von Lowrider20 Beitrag anzeigen
Anstatt froh zu sein, daß du beim blöd,mann das Geld zurückbekommen hast, willst du lieber noch mal einen Gewinn rausschlagen. Andere müssen regelrecht kämpfen um einen solchen Erfolg zu erzielen.
also beim mm hab ich immer noch mein geld bekommen oder aber umtausch ohne mit der wimper zu zucken...die sind da sehr unbürokratisch...was ich aber erlebt hab war dass der verkäufer die umgetauschte ware wieder ins regal gestellt hat.
____________________________________
\"Die große Mehrzahl unserer Importe kommt von außerhalb des Landes.\" George W. Bush

Don´t drink and drive, when you can smoke and fly.

http://www.Galgos-in-Not.de
http://www.Pro-Galgo.com
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Alt 06.09.2009, 13:10   #8
Lowrider20
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Solche schwarzen Schafe (sei es jetzt vom Verkäufer bis zur Führungsetage) gibt es immer. Aber ich kann eines bestätigen: Mediamarkt verkauft defekte Ware. ABER: Diese wird vorher repariert und dann vergünstigt verkauft. Erkennbar an bereits geöffneten Schachteln und ev. fehlendem Zubehör. In meiner Nähe gibt es eine Rep-Werkstatt, die fürn MM repariert.
Also: MM verkauft reparierte Ware zu vergünstigten Preisen (meist Autoradios)
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