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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#181 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492
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Zitat:
aber wie du selber sagst kommst du auch nur auf 38,5h/woche. in der privaten ist die mittagspause unbezahlt. und der generationenvertrag gehört gekündigt,sollen die alten schauen wies zu ihrem gerstel kommen. haben eh zuviel pension(~2000.- durchschnittl.) und das pensionskonto kommt eh bald,aber nur wenn die schwarzen an der macht bleiben,und die roten weg bleiben von der regierung. |
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#182 | |
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Inventar
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Beiträge: 2.488
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#183 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492
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Zitat:
was kümmert mich denen ihre pensionssorge,wenn mir keiner mehr die pension zahlt? pensionen ab 1500.- sollten einbehalten werdn für die längere lebenszeit,sozusagen "zwangssparen",denn was macht man als 75 jähr. mit ~2500.- im monat zu zweit? beim lotto verjuxen? |
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#184 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 04.02.2000
Beiträge: 2.488
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Ach so, ich dachte, du willst die Pensionen überhaupt streichen. Gegen Kürzungen hab ich auch nix, viele haben eh zu hohe Pensionen. Meine Mutter sagt selbst, dass ihr das Geld übrigbleibt. Ich bin in diesem Fall nicht bös drüber, da ich es erben werde. Aber es stimmt, dass es gegenüber den Jungen extrem unsozial ist, jetzt auf der bestehenden Pensionshöhe zu beharren, sozusagen es darf kein eingriff in bestehende Verträge gemacht werden. Nur welche Regierung soll das durchziehen, die Pensionisten gehen auch wählen.
Wie immer wird das in der bewährten Salamitaktik erfolgen, sodass es viele zuerst gar nicht merken werden. erst wenn der Kollaps unmittelbar vor der Tür steht, dann erst wird man sich zu einschneidenden Schritten entschließen können. |
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#185 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492
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Zitat:
bei spar-,kredit-zinsen wird auch immer eingegriffen. und wer hat wo einen vertrag unterschrieben? wenn eine regierung abgewählt wird,und die neue alle beschlossenen gesetze wieder rückgängig macht,kann man auch nicht von vertragsbruch reden. alles wischiwaschi.da gehört mal ordentlich reingefahren |
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#186 | |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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Zitat:
Guru hat sich ein wenig informiert und versucht da Klarheit hineinzubringen: 1. 37 Jahre Frühpension - ist absolut nichts unübliches, weder in der Privatwirtschaft noch beim Vater Staat: KRANKHEITSHALBER. Und mit 700 Euronen Pension (brutto) nichts wirklich Großartiges. Da ist Guru lieber gesund... 2. ÖBB-Mitarbeiter sind keine Beamten. Das Dienstverhältnis beruht auf privatrechtlichen Einzelverträgen. Manche Eisenbahner haben noch einen sogenannten "Kündigungsschutz", da diese Berufe in der restlichen österreichischen Arbeitswelt nicht angeboten werden (oder braucht man sonstwo Fahrdienstleiter?) 3. ÖBB-Mitarbeiter, die zwischen 1966 und 1994 angestellt wurden, haben einen Dienstvertrag, der eine "Aktivzeit" von 36,5 Dienstjahre vorsieht. Wenn also jemand mit 18 Jahren bei der Bahn begonnen hat, kann er mit 54,5 Jahren in den Ruhestand versetzt werden; hat jemand mit 20 Jahren bei den ÖBB begonnen, sind es 56,5 Jahre etc. Mitarbeiter, die nach 1994 bei den ÖBB angestellt wurden, haben ASVG-Verträge und eine andere Entlohnungsgrundlage als die Eisenbahner, die davor eingestellt wurden (eine deutlich bessere). 4. ÖBB-Mitarbeiter erhalten keine Abfertigungen 5. ÖBB-Mitarbeiter (alle) zahlen einen um 5% höheren Sozialversicherungsbeitrag, die ÖBB zahlt Dienstgeberbeiträge in verringertem Ausmaß. 6. ÖBB Mitarbeiter im Ruhestand zahlen einen zusätzlichen "Pensionssicherungsbeitrag" in Höhe von mehreren Prozent (exakte Zahl erhält Guru erst) 7. ÖBB-Mitarbeiter sind bei der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen sozialversichert und zahlen bis zu 25% Selbstbehalte je Behandlung. 8. ÖBB-Mitarbeiter sind in einem Unternehmen der Republik Österreich beschäftigt, daher zahlt auch die Republik Österreich die Ruhestandsbezüge, erhält aber im Gegenzug auch die Pensionsbeiträge der Mitarbeiter. Was übrigens nichts anderes ist als ASVG-Versicherte - die Beiträge gehen an den Staat (Pensionsversicherungen), der Staat deckt das Defizit dieser Pensionsversicherungen ab. 9. Die Lebensverdienstsummen sind, da die Anfangsgehälter sehr gering sind und durch das Senioritätsprinzip erst in sehr späten Jahren anfallen, deutlich geringer als bei vergleichbaren Berufsbildern in der Privatwirtschaft. 10. Turnusbedienstete (also etwa die Personengruppe, die mit Nacht/Schicht/Schwerarbeitern umschrieben werden kann), haben auch - so wie in der Privatwirtschaft - gewisse "Privilegien" - Urlaub, Bezahlung, Ruhezeiten etc. gegenüber Eisenbahnern im "normalen" Dienst. 11. Eisenbahner haben die 40 Stunden Woche und keine bezahlten Mittagpausen - also ist hier kein Unterschied zu vielen Berufsbildern der Privatwirtschaft gegeben. 12. Eisenbahner erhalten keine Abfertigungen - nicht wie in der Privatwirtschaft mindestens 12 Monatsgehältern nach 25 Dienstjahren (und bis zu 37 Gehältern in manchen Berufen). Das waren nur einige Argumente, die auf den vergangenen 13 Seiten falsch angeführt wurden. Quellen dieser Angaben sind übrigens: ÖBB Pressestelle, Handbuch der Arbeiterkammer, Pressestelle der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen. |
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#187 | |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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Zitat:
Ein privatrechtlicher Vertrag ist zum Beispiel so etwas wie ein Kaufvertrag, mit dem der Herr Karl seinen Mercedes gekauft hat. Der Herr Karl würde laut aufschreien, wenn er auf seinem Kaufvertrag 50.000 Euronen als Kaufpreis drauf stehen hätte und Mercedes kommt nach einem Jahr und fordert 10.000 zusätzliche Euronen, weil es halt Mercedes gerade so gefällt - und wenn der Herr Karl ein gscheiter Herr Karl wäre, würde er in so einem Fall zu Gericht laufen und dagegen klagen. Wie heißt es so im vox populi? Ausgmacht ist ausgmacht - also muss es in Österreich so etwas wie Vertragstreue geben. Es kann weder der Herr Mercedes noch der Staat in gültige Einzelverträge eingreifen. Schließlich muss sich jedermann überlegen, bevor er etwas unterschreibt und damit sowohl Rechte als auch Pflichten eingeht. Bei Spar- und Kreditzinsen steht sowas übrigens in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die man mit seiner Unterschrift akzeptiert. Oder hat die der Herr Karl nicht gelesen? Unterschrieben hat der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer - einen privatrechtlichen Vertrag. Guru hat durchaus Verständnis, dass sich "die Eisenbahner" nun wehren, dass einfach in bestehende Verträge eingegriffen werden soll - auch Guru muss _vorher_ nachdenken, welche Verpflichtungen er eingeht mit seiner Unterschrift. Trotzdem ist Guru dafür, dass gespart wird - nur kann dies nicht mit Rechtsbruch oder Rechtsbeugung geschehen, nur weil die Zielgruppe mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Wählerzielgruppe der ÖVP oder der FPÖ ist. Selbst der Herr Staatssekretär Kukacka, dessen Politikerpension nicht auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht, hat gegenüber Armin Wolf und der Öffentlichkeit zugegeben, dass er einen Eingriff in seine Pension nicht goutieren würde. Er hat auch bei dieser Gelegenheit versichert, nicht in die vertraglichen Rechte der "Eisenbahner" einzugreifen... (vielleicht hat er Angst um seine Pension )Guru |
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#188 | |
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Inventar
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Beiträge: 2.488
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Zitat:
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#189 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458
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Zitat:
da bestätigt sich mal wieder: die demokratie ist eine der schlechtesten regierungsformen, aber die beste die wir haben.
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Best regards, ZeD -- \"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal) -- \"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles) |
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#190 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458
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nochwas bezüglich postbienstete. liegt aber eher auch auf kronen zeitung niveau
![]() im ort wo meine eltern wohnen ist jetzt der schalterbeamte in pension gegangen. seine stelle haben 2 halbtagskräfte übernommen. das besondere daran: er war genau 44 jahre alt. soweit bekannt hatte er auch keine physischen oder psychischen leiden (soweit man das in einem kleineren ort beurteilen kann). fand ich nett. vor allem wo schalterarbeit ja extreme körperliche anstrengungen unvermeidlich macht. eine bekannte ist 38 hat ihren ersten kräftigen bandscheibenvorfall bereits hinter sich, muss aber trotzdem weiter fleissig in der fabrik an der maschine stehen. im zweischichtbetrieb. längeren krankenstand kann sie trotz der schwere der verletzung nicht nehmen, da sonst der arbeitsplatz wackelt. nur diese zwei fälle unter zigtausenden herausgegriffen und gegenübergestellt. ist das gerecht? ich denke nicht.
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Best regards, ZeD -- \"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal) -- \"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles) |
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