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Alt 15.01.2012, 12:37   #1
Lowrider20
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Ja wenn ihr euch dauernd von irgendwelchen Pressemitteilungen verwirren lässts. Bist "Rundfunkteilnehmer", wenn du keinen Fernseher oder Radio hast? Nein.
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Alt 15.01.2012, 14:09   #2
LouCypher
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du musst im empfangsgebiet wohnen und einen funktionierenden fernseher besitzen, dann musst zahlen. Ist ja nicht schwer.

Das gesetz wird eh nicht lang halten weil alles weswegen das alte gekippt wurde immer noch zählt. Wettbewerbsverzerrung, zahlen trotz nichtempfang, usw. ein beschlossenes gesetz ist ja nicht automatisch auch legal.
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LouCypher
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Alt 15.01.2012, 17:54   #3
Baron
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Wenns so wäre wäre es ja nix neues-aber man kann sich ja alles schön reden.
Und ein Gesetz bei dem was zu zahlen ist wird nicht so schnell gekippt-schneiden doch auch die Länder mit der Landesabgabe mit!
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Alt 15.01.2012, 18:09   #4
Lowrider20
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Die hat man weiterhin gezahlt. Man wurde nur vom Programmentgelt befreit.
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Alt 15.01.2012, 20:26   #5
LouCypher
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ich hatte kein problem mit den rundfunkgebühren - funkinfrastruktur muss es ja geben, funküberwachung auch, die hab ich bis jetzt ja auch gezahlt. Ich hätte auch kein problem mit einem programmentgelt das allen privaten anteilsmäßig zukommt.

Die gerichte bekommen ja nichts vom programmentgelt, wenn orf gebühren in ihrer jetzigen form legal sind, dann hab ich gegenüber diesem staat auch den letzten rest an unrechtbewusstsein verloren. Ich zieh den hut for jeden der dieses system erfolgreich missbraucht.
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Alt 15.01.2012, 23:36   #6
Hawi
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Zitat:
Zitat von LouCypher Beitrag anzeigen
ich hatte kein problem mit den rundfunkgebühren - funkinfrastruktur muss es ja geben, funküberwachung auch, die hab ich bis jetzt ja auch gezahlt. Ich hätte auch kein problem mit einem programmentgelt das allen privaten anteilsmäßig zukommt.

Die gerichte bekommen ja nichts vom programmentgelt, wenn orf gebühren in ihrer jetzigen form legal sind, dann hab ich gegenüber diesem staat auch den letzten rest an unrechtbewusstsein verloren. Ich zieh den hut for jeden der dieses system erfolgreich missbraucht.
Du würdest also gerne für RTL, Pro 7 etc. zahlen?

Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es in den meisten zivilisierten Staaten (und nicht nur in diesen): siehe Wikipedia. Auswandern nützt also auch nichts.
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Alt 16.01.2012, 08:23   #7
LouCypher
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Zitat:
Zitat von Hawi Beitrag anzeigen
Du würdest also gerne für RTL, Pro 7 etc. zahlen?

Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es in den meisten zivilisierten Staaten (und nicht nur in diesen): siehe Wikipedia. Auswandern nützt also auch nichts.

gerne ist übertrieben, zumindest an die in österreich sendenden (dvbt). Die deutschen privaten schau ich mir zumindest gelegentlich an.

ORF gebühren wären dann fair wenn der orf auf orf2 reduziert wird, das ist en etwa was ich mir von einem öffentlich rechtlichen erwarte. ORF1 der entweder ein unterhaltungs oder ein sportkanal hat da nichts verloren. Dann wären die gebühren auch niedriger. Schau mal was dir paytv anbieter oder provider für €20/monat im vergleich alles bieten.

Die sauteuren übertragungsrechte internationaler sportveranstaltungen, für was die imho die meisten gebühren draufgehen, sollen sender übertragen die wirtschaftlich arbeiten müssen. Kleine sportveranstaltungen die den sport in österreich fördern ok, aber zb. F1 hat im orf nichts verloren.
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LouCypher
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Alt 20.01.2012, 09:35   #8
rev.antun
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ein wunder das sich kikakater noch nicht zu wort gemeldet hat, betreffend pauschalgebühr für alles (handy, tv, internet, ...) in einem
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Alt 15.01.2012, 20:38   #9
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Wenn das Gesetz zu unrechtmäßigen Zahlungen verpflichten würde, würde sicher dagegen geklagt werden (siehe Festplattenabgabe).

Wenn ohne Empfangsgerät im weitesten Sinnen zu zahlen wäre, müßten auch Unterstandslose unter der ...brücke das Entgelt zahlen.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 27.01.2012, 19:21   #10
Alufranz
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Zitat:
Zitat von Christoph Beitrag anzeigen
Wenn ohne Empfangsgerät im weitesten Sinnen zu zahlen wäre, müßten auch Unterstandslose unter der ...brücke das Entgelt zahlen.
Denen kann der Zahlschein nicht zugeschickt werden. Ausserdem geht es sicher nicht nach Kopfzahl, denn dann müsste eine Familie mit 7 Kindern die 9 - fache Gebühr zahlen.
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