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Pro Privathaushalt muss – unabhängig von der Anzahl der Rundfunkempfangseinrichtungen – nur eine Rundfunkgebühr entrichtet werden. Das bedeutet: Auch wenn Sie je ein Fernsehgerät oder Radio in der Küche, im Kinderzimmer und im Schlafzimmer stehen haben, bezahlen müssen Sie nur einmal. Wenn in einem Zweithaushalt (z.B. Ferienwohnung) Rundfunkempfangseinrichtungen zum Empfang bereitgestellt sind, besteht hier eine eigene Melde- und Gebührenpflicht. Für das Fernsehgerät oder Radio im Schrebergarten oder im Chalet muss deshalb ein zweites Mal gezahlt werden.