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#71 |
Inventar
![]() Registriert seit: 08.02.2001
Beiträge: 9.977
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#72 |
Veteran
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![]() Ist bekannt.
In dem Posting von steelrat gehts aber nicht um die Gebühr nach §4/5b StVO. Er hat vermittelt, dass er nach dem SPG durchsucht wurde, weil er einer Straftat verdächtigt wurde und der Anzeiger deshalb eine "Blaulichtsteuer" entrichten musste. Was natürlich ein aufgelegter Schwachsinn ist... P.S.: Sorry das Ganze ist jetzt schon sehr off Topic, konnte man aber nicht so stehen lassen. Geändert von barns (16.08.2008 um 17:36 Uhr). |
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#73 |
Bundeseigentum
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![]() Hallo
Also wenn die Sache sich so verhalten hat, wie geschildert: § 109 Hausfriedensbruch (1) Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. (2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des in seinen Rechten Verletzten zu verfolgen. (3) Wer auf die im Abs. 1 geschilderte Weise in ein Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum, der zum öffentlichen Dienst bestimmt ist oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes dient, oder in einen unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Raum eindringt, wobei 1. er gegen eine dort befindliche Person oder Sache Gewalt zu üben beabsichtigt, 2. er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern, oder 3. das Eindringen mehrerer Personen erzwungen wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Den Fuß in die Tür stellen ist bereits die geforderte Gewalt, da tatbildlich ja keine Gewalt gegen Personen verlangt wird. Hier also die minderqualifizierte Version, da mehrere insgesamt vier Personen (Täter, Opfer und 2 andere (Mittäter, beitragstäter usw)) voraussetzt. Kann also nur empfehlen, Anzeige an die Polizei erstatten. Zur GIS-Pönale: Die gibts es für Schwarzsehen nicht. GIS-Leute sind erstens einmal keine Behörde und haben daher auch nicht das Recht, in eine Wohnung zu gehen. Dies darf nur die Fernmeldebehörde, wozu die GIS nicht zählt. Die GIS kann dir dann - vor der Tür - eine Meldung geben, die du auszufüllen hast. Erst das Nichtausfüllen bzw unkorrekte Angaben sind strafbar, wie schon weiter oben im Thread erwähnt. Und erst mit Abgabe der Meldung durch die GISler fangt man an, diese unnötigen Gebühren zu bezahlen. Grüße
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Ich wollte mich mit Dir geistig duellieren, stelle aber fest, dass Du unbewaffnet bist... |
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#74 |
may the force be with you
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![]() richtig! das war bei dem Unfall...
sry mein Fehler ich verwchsel das immer weil das am selben Tag war...
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i have a very bad feeling about this... |
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#75 |
may the force be with you
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![]() jaja...
sry ich hab damals an dem Tag 2 mal mit der Polizei zu tun gehabt... und einmal war eben Blaulichtsteuer
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i have a very bad feeling about this... |
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#76 |
Veteran
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![]() @ martens
Eben nicht. Das Tatbild erfordert physische Gewalt oder die Drohung mit Gewalt gegen PERSONEN. Es reicht nämlich nicht, beim Strafrecht den reinen Gesetzestext zu lesen. Man muß sich auch mit den Erläuterungen dazu befassen. Es gibt genügend Fachliteratur dazu. mfG Geändert von barns (18.08.2008 um 21:07 Uhr). Grund: Wortwahl |
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#77 |
Bundeseigentum
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![]() Äh, reicht es nicht auch, dass die Gewalt auf das Brechen eines Widerstandes gerichtet ist?
Hat sich da was geändert? Meine Ausbildung ging ja schon vor 14 Jahren zu Ende... ![]()
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Ich wollte mich mit Dir geistig duellieren, stelle aber fest, dass Du unbewaffnet bist... |
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#78 | |
Großmeister
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![]() Zitat:
![]() Rein bauchgefühlsmäßig scheint es mir sehr unlogisch, dass wenn jemand "mit einer Hacke meine Wohungstür bearbeitet um Einzudringen" keinen Hausfriedensbruch begeht sondern es sich um eine Sachbeschädigung handelt? Die deutsche Fassung des Hausfriedensbruchs scheint mir hier die Opfer weit besser zu schützen als die österreichische "...widerrechtlich eindringt oder diese trotz Aufforderung des Berechtigten nicht verlässt...". Geändert von maxb (18.08.2008 um 21:36 Uhr). |
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#79 | ||
Senior Member
![]() Registriert seit: 03.09.2003
Beiträge: 161
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![]() Der OGH meint:
Zitat:
Zitat:
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#80 |
Veteran
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![]() Dem stimme ich zu. Wenn sich z.B. jemand innen gegen die Tür stemmt um das Aufdrücken zu verhindern.
Darum ging es im konkreten Fall jedoch nicht. @maxb "Rein bauchgefühlsmäßig scheint es mir sehr unlogisch, dass wenn jemand "mit einer Hacke meine Wohungstür bearbeitet um Einzudringen" keinen Hausfriedensbruch begeht sondern es sich um eine Sachbeschädigung handelt?" Da scheint es mir jedoch unlogisch, dass der Vorsatz auf den Hausfriedensbruch ausgerichtet ist. Dann wohl eher auf Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen. Niemand wird auf die Idee kommen hier einen Hausfriedensbruch anzuzeigen. ![]() Geändert von barns (19.08.2008 um 08:01 Uhr). |
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