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Alt 16.08.2008, 17:33   #1
barns
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Beiträge: 396

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Ist bekannt.
In dem Posting von steelrat gehts aber nicht um die Gebühr nach §4/5b StVO.

Er hat vermittelt, dass er nach dem SPG durchsucht wurde, weil er einer Straftat verdächtigt wurde und der Anzeiger deshalb eine "Blaulichtsteuer" entrichten musste. Was natürlich ein aufgelegter Schwachsinn ist...

P.S.: Sorry das Ganze ist jetzt schon sehr off Topic, konnte man aber nicht so stehen lassen.

Geändert von barns (16.08.2008 um 17:36 Uhr).
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Alt 18.08.2008, 14:46   #2
martens
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Beiträge: 886

Mein Computer

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Hallo

Also wenn die Sache sich so verhalten hat, wie geschildert:

§ 109 Hausfriedensbruch

(1) Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des in seinen Rechten Verletzten zu verfolgen.
(3) Wer auf die im Abs. 1 geschilderte Weise in ein Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum, der zum öffentlichen Dienst bestimmt ist oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes dient, oder in einen unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Raum eindringt, wobei
1. er gegen eine dort befindliche Person oder Sache Gewalt zu üben beabsichtigt,
2. er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern, oder
3. das Eindringen mehrerer Personen erzwungen wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Den Fuß in die Tür stellen ist bereits die geforderte Gewalt, da tatbildlich ja keine Gewalt gegen Personen verlangt wird.
Hier also die minderqualifizierte Version, da mehrere insgesamt vier Personen (Täter, Opfer und 2 andere (Mittäter, beitragstäter usw)) voraussetzt.

Kann also nur empfehlen, Anzeige an die Polizei erstatten.

Zur GIS-Pönale:
Die gibts es für Schwarzsehen nicht.

GIS-Leute sind erstens einmal keine Behörde und haben daher auch nicht das Recht, in eine Wohnung zu gehen. Dies darf nur die Fernmeldebehörde, wozu die GIS nicht zählt.

Die GIS kann dir dann - vor der Tür - eine Meldung geben, die du auszufüllen hast.
Erst das Nichtausfüllen bzw unkorrekte Angaben sind strafbar, wie schon weiter oben im Thread erwähnt.

Und erst mit Abgabe der Meldung durch die GISler fangt man an, diese unnötigen Gebühren zu bezahlen.

Grüße
____________________________________
Ich wollte mich mit Dir geistig duellieren, stelle aber fest, dass Du unbewaffnet bist...
martens ist offline   Mit Zitat antworten
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