Zitat:
Zitat von LouCypher
wohl kaum schliesslich ist die identität der täter bekannt somit MUSS es einen prozess geben. Das kostet dich gar nichts ist ja ein strafprozess, staat gegen täter der natürlich ein recht auf einen anwalt hat. Von der gis wirds da keine unterstützung geben ausser die fristlose.
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Ich weiss nicht wie du dazu kommst dir solch ein Aussage anzumaßen. Jeder der nur ein bisschen Ahnung hat und weiß wie es wirklich läuft wird dir bestätigen, dass das sicher nicht so ist. Warum muss es zu einem Prozess kommen???
Außerdem: Wenn jemand gegen den Willen eines anderen dessen Wohnung betritt, ja meine Damen und Herren, dann befinden wir uns NICHT im Strafrecht, somit hat die Polizei keinerlei Befugnisse, geschweige denn Befehls oder Zwangsgewalt.
Und "den Fuß in die Tür stellen" dem Staatsanwalt bzw. Richter als Nötigung schmackhaft zu machen (von der Beweisführung ganz zu schweigen) ist wohl, gelinde gesagt, nicht ganz einfach...