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Alt 15.08.2008, 22:17   #1
LouCypher
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Zitat von X33 Beitrag anzeigen
Das Problem an Anzeigen bei der Polizei ist halt immer, dass man dann hört - "Sie können die Anzeige machen aber bringen wird' s ned viel".
wohl kaum schliesslich ist die identität der täter bekannt somit MUSS es einen prozess geben. Das kostet dich gar nichts ist ja ein strafprozess, staat gegen täter der natürlich ein recht auf einen anwalt hat. Von der gis wirds da keine unterstützung geben ausser die fristlose.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 15.08.2008, 23:30   #2
barns
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Zitat:
Zitat von LouCypher Beitrag anzeigen
wohl kaum schliesslich ist die identität der täter bekannt somit MUSS es einen prozess geben. Das kostet dich gar nichts ist ja ein strafprozess, staat gegen täter der natürlich ein recht auf einen anwalt hat. Von der gis wirds da keine unterstützung geben ausser die fristlose.

Ich weiss nicht wie du dazu kommst dir solch ein Aussage anzumaßen. Jeder der nur ein bisschen Ahnung hat und weiß wie es wirklich läuft wird dir bestätigen, dass das sicher nicht so ist. Warum muss es zu einem Prozess kommen???

Außerdem: Wenn jemand gegen den Willen eines anderen dessen Wohnung betritt, ja meine Damen und Herren, dann befinden wir uns NICHT im Strafrecht, somit hat die Polizei keinerlei Befugnisse, geschweige denn Befehls oder Zwangsgewalt.
Und "den Fuß in die Tür stellen" dem Staatsanwalt bzw. Richter als Nötigung schmackhaft zu machen (von der Beweisführung ganz zu schweigen) ist wohl, gelinde gesagt, nicht ganz einfach...
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Alt 15.08.2008, 23:52   #3
rev.pragon
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Zitat:
Zitat von barns Beitrag anzeigen
Außerdem: Wenn jemand gegen den Willen eines anderen dessen Wohnung betritt, ja meine Damen und Herren, dann befinden wir uns NICHT im Strafrecht, somit hat die Polizei keinerlei Befugnisse, geschweige denn Befehls oder Zwangsgewalt.
Was? Erklär mir das bitte. Versteh Ich das richtig? Wenn Ich bei meiner Wohnung (gut hab ein Haus aber egal) die Türe von innen schliessen möchte und der jenige der draussen steht seinen Fuss zwischen Tür und Türrahmen stellt, was ist das dann?
Wenn die von der Gis den Fuß da drin haben dann haben sich auch die Türe aufgemacht und das ist für mich gewaltsames Eindringen, oder verstehe Ich das jetzt falsch?
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Alt 16.08.2008, 08:32   #4
TONI_B
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Zitat:
Zitat von barns Beitrag anzeigen
Ich weiss nicht wie du dazu kommst dir solch ein Aussage anzumaßen. Jeder der nur ein bisschen Ahnung hat und weiß wie es wirklich läuft wird dir bestätigen, dass das sicher nicht so ist. Warum muss es zu einem Prozess kommen???

Außerdem: Wenn jemand gegen den Willen eines anderen dessen Wohnung betritt, ja meine Damen und Herren, dann befinden wir uns NICHT im Strafrecht, somit hat die Polizei keinerlei Befugnisse, geschweige denn Befehls oder Zwangsgewalt.
Und "den Fuß in die Tür stellen" dem Staatsanwalt bzw. Richter als Nötigung schmackhaft zu machen (von der Beweisführung ganz zu schweigen) ist wohl, gelinde gesagt, nicht ganz einfach...
Was soll es denn sein? Hausfriedensbruch steht im Strafrecht!!!
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Alt 16.08.2008, 14:11   #5
barns
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Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Was soll es denn sein? Hausfriedensbruch steht im Strafrecht!!!

Das schon, jedoch erfordert der Tatbestand den Eintritt mit Gewalt bzw. die Drohung mit Gewalt.
Worauf es ankommt ist die Definition der Gewalt.
Eine Person die nur den Fuß in den Türspalt klemmt erfüllt das Tatbild nicht, da der Gewaltbegriff nicht erfüllt ist.

@LouCypher
"so einen unfug zu lesen hebt die stimmung zu so früher stunde"

Vorsicht mit solchen Ansagen!
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Alt 16.08.2008, 14:15   #6
barns
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@steelrat

Hallo Bertl Braun!

Da wie gesagt der Gewaltbegriff nicht erfüllt ist, wird's auch mit der Nötigung nix.
Mir geht's um Himmels willen ja nicht darum das Tun der GIS'ler gut zu heißen.
Es ist aber vielleicht doch nicht alles so einfach. Nur mal so zum Nachdenken.

Geändert von barns (16.08.2008 um 14:30 Uhr).
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Alt 16.08.2008, 10:11   #7
LouCypher
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Zitat:
Zitat von barns Beitrag anzeigen
Ich weiss nicht wie du dazu kommst dir solch ein Aussage anzumaßen. Jeder der nur ein bisschen Ahnung hat und weiß wie es wirklich läuft wird dir bestätigen, dass das sicher nicht so ist. Warum muss es zu einem Prozess kommen???

Außerdem: Wenn jemand gegen den Willen eines anderen dessen Wohnung betritt, ja meine Damen und Herren, dann befinden wir uns NICHT im Strafrecht, somit hat die Polizei keinerlei Befugnisse, geschweige denn Befehls oder Zwangsgewalt.
Und "den Fuß in die Tür stellen" dem Staatsanwalt bzw. Richter als Nötigung schmackhaft zu machen (von der Beweisführung ganz zu schweigen) ist wohl, gelinde gesagt, nicht ganz einfach...
so einen unfug zu lesen hebt die stimmung zu so früher stunde :P
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