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#10 | |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 09.08.2006
Alter: 52
Beiträge: 72
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![]() Zitat:
Das darf nur ein Gericht einfordern. Und dafür ist eine gewisse Schwere der Tat erforderlich die mit Filesharing nichtmal annähernd erfüllt ist. Also kann einem eigentlich derzeit (noch) nicht viel passieren. Aber die Leute wehren sich zu wenig und zahlen zu schnell. Es muss mehr Aufklärung her, auch darüber wie dauernd versucht wird die Gesetzeslage zum Nachteil des normalen Bürgers zu verändern. Die Vorratsdatenspeicherung ist so ein Fall. Erst nur für echt schwere Verbrechen eingeführt haben sich sofort die Rechtevergewaltiger zu Wort gemeldet dass sie komületten Zugriff darauf haben wollen, ohne Kontrolle um Steuergeld beim Gericht zu sparen. Von Datenschutz und Gewaltenteilung hat da wohl noch keiner was gehört. |
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