Da hier und anderswo schon viel darüber geschrieben wurde, aber nie genau was letztendlich aufgezeichnet werden soll, hab' ich mir mal die Mühe gemacht und aus dem Parlamentspapier, welches heute behandelt wurde, die passenden Passagen rauskopiert.
Wenn ich das richtig deute, dann umfasst die Speicherfplicht im Internetbereich nur die services e-mail und "Internettelephonie" , aber nicht Webbrowsing, p2p ... Oder ist das alles im Begriff "Internetzugang" enthalten?
Code:
Auf Vorrat zu speichernde Datentypen, aufgeschlüsselt nach den in Artikel 4 dieser Richtlinie genannten Datenkategorien:
a) zur Rückverfolgung und Identifizierung der Quelle einer Nachricht benötigte Daten:
(1) Festnetz:
(a) die Rufnummer des anrufenden Anschlusses;
(b) der Name und die Anschrift des Teilnehmers oder registrierten Benutzers;
(2) Mobilfunk:
(a) die Rufnummer des anrufenden Anschlusses;
(b) Name und Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Nutzers
(3) Internetzugang, E-Mail per Internet und Sprachübermittlung per Internet:
(a) die vom Internet-Zugangsdienstanbieter einer Verbindung zugewiesene dynamische oder statische Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse);
(b) die Benutzerkennung der Quelle einer Nachricht
(c) die Anschlusskennung oder Rufnummer, die jeder Nachrichtenübermittlung über das öffentliche Telefonnetz zugewiesen wird
(d) Name und Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Nutzers, dem die IP-Adresse, Anschlusskennung oder Benutzerkennung zum Zeitpunkt der Nachrichtenübermittlung zugewiesen war
b) Zur Rückverfolgung und Identifizierung des Adressaten einer Nachricht benötigte Daten
(1) Festnetz:
(a) die Rufnummer(n) des angerufenen Anschlusses;
(b) der/die Name(n) und die Anschrift(en) des/der Teilnehmer(s) oder registrierten Benutzer(s);
(2) Mobilfunk:
(a) die Rufnummer(n) des angerufenen Anschlusses;
(b) der/die Name(n) und die Anschrift(en) des/der Teilnehmer(s) oder registrierten Benutzer(s);
(3) Internetzugang, E-Mail per Internet und Sprachübermittlung per Internet:
(a) Anschluss- oder Benutzerkennung des bzw. der geplanten Empfänger einer Nachricht
(b) Name und Anschrift des bzw. der Teilnehmer oder registrierten Nutzer, an die die Nachricht gerichtet ist
c) zur Bestimmung von Datum, Uhrzeit und Dauer einer Nachrichtenübermittlung benötigte Daten:
(1) Fest- und Mobilfunknetz:
(a) Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende eines Kommunikationsvorgangs;
(2) Internetzugang, E-Mail per Internet und Sprachübermittlung per Internet:
(a) Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung von Internet-Sitzungen auf der Grundlage einer bestimmten Zeitzone;
d) zur Bestimmung der Art einer Nachrichtenübermittlung benötigte Daten:
(1) Festnetz:
(a) der in Anspruch genommene Telefondienst, z.B. Sprachtelefonie, Telefonkonferenz, Telefax, Nachrichtenübermittlungsdienste;
(2) Mobilfunk:
der in Anspruch genommene Mobilfunkdienst, z.B. Sprachtelefonie, Telefonkonferenz, Kurznachrichtendienste (SMS, EMS oder MMS)
e) zur Bestimmung der (mutmaßlichen) Endeinrichtung benötigte Daten:
(1) Mobilfunk:
(a) die internationale Teilnehmerkennung (IMSI) des anrufenden und des angerufenen Anschlusses;
(b) internationale Mobilfunkgerätekennung (IMEI) des anrufenden und des angerufenen Anschlusses
(2) Internetzugang, E-Mail per Internet und Sprachübermittlung per Internet:
(a) die Rufnummer des anrufenden Anschlusses für den Zugang über Wählanschluss;
(b) ein digitaler Teilnehmeranschluss (DSL) oder ein anderer Endpunkt des Urhebers des Kommunikationsvorgangs.
(c) die MAC-Adresse (Media Access Control) oder sonstige Gerätekennung des vom Urheber der Nachrichtenübermittlung verwendeten Geräts
f) zur Bestimmung des Standorts mobiler Geräte benötigte Daten:
(1) Funkzellen-Identifikationsnummer zu Beginn und am Ende der Nachrichtenübermittlung
(2) Kartierung der Funkzellen-Identifikationsnummern zu Beginn und am Ende der Nachrichtenübermittlung.
Mir stellt sich dann auch die Frage, was passiert
a) mit den Milliarden spam mails?
b) mit verschlüsselter Internettelephonie wie z.B. Skype?