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Alt 16.05.2006, 14:23   #22
Fragender
Veteran
 
Registriert seit: 08.10.2002
Beiträge: 219


Standard

Das Beispiel ist schon richtig, nur ich bin mir nicht ganz sicher, ob dein Beispiel zu deinem Fall passt.

Die Frage ist, ob ein Mailverkehr wirklich vor Gericht anerkannt wird.

Wenn nicht musst du erst einmal beweisen, dass du die Ware wirklich abgeschickt hast. Das ist der Unterschied zu deinem gewählten Beispiel. Bei dem Beispiel handelt es sich um ein Packet und nicht um einen Brief. Und bei einem Packet bekommst du einen Zettel, dass du es wirklich aufgegeben hast.

lg der`Fragende
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