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#11 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Zitat:
Und (eventuell): Den Gang auf's Postamt. Das Anschaffen einer Kreditkarte. Das mulmige Gefühl, dass jemand vom eigenen Konto abbucht. Den Weg zur Bank (wenn man per Zahlschein bezahlt). @rev.pragon: Es ist sicher tragisch für Dich und es wird Dir auch kein Trost sein - aber Du solltest wissen, dass die im Konkurs befindliche Firma gar nichts mehr tun darf ohne Einverständnis des Masseverwalters. Sobald jemand den Gang zu Gericht macht, um einen allfälligen Konkurs seines Betriebes zu melden, sind automatisch alle Zahlungen und Lieferungen einzustellen. Das was Dir bleibt im Moment, ist die Hoffnung, dass der Masseverwalter DEIN Geschäft noch ordentlich abwickelt. Und wenn nicht, dann kannst Du Dich in die wohl nicht kurze Liste derer einreihen, die man langläufig als Gläubiger bezeichnet - und als Gläubiger darfst Du Dich dann aus der Konkursmasse bedienen - und zwar in der Art, dass zunächst die Krankenkassen bedient werden, wenn dann noch Vermögen übrig bleibt, wird der Fiskus bedient und danach vom etwaig verbleibenden Rest die Gläubiger. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind hierbei nicht inkludiert - DIE werden nämlich in jedem Fall vom so genannten Insolvenz-Ausfallsfond bedient, egal wie hoch die erreichbare Quote ist.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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