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#1 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 08.01.2002
Beiträge: 213
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noch immer über die Vorgehensweise in Bezug auf die rechte Maustaste sehr verärgert, weil mein ganzer PC deswegen abgestürzt ist, muß ich jetzt nochmals posten.
Bezüglich der Domain sind seine Chancen gleich Null. Es gilt hier das Prioritätsprinzip. dh. das bessere Recht hält derjenige, der zuerst durch die Inbrauchnahme im Inland oder Verkehrsgeltung zu einem Namen im Sinne des ABGB geworden ist. Eindeutig die Hotelkette Intercontinental. Ich würde mich im Falle einer Klage auf einen sehr teueren Prozeß einstellen. Jedenfalls wünsche ich diesem Johannes S. bei dem Richter zu landen, bei dem ich das Gerichtsjahr verbracht habe ! ![]()
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