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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 02.12.2009, 14:23   #1
FranzK
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Registriert seit: 23.03.2000
Ort: Graz
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Beiträge: 3.567


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Zitat:
Zitat von rev.antun Beitrag anzeigen
da ändert sich gar nix

also junker, wenn du am 1. dein geld mit valuta 1. am konto hast - und dann auf einmal mit valuta 2. bekommst (was ja wieder gegen regionales gesetz verstößt) und sich deiner meinug nix ändert na dann gute nacht
...
Wenn du jetzt Geld mit Valuta 2. bekommen hast, das du sonst mit Valuta 1. bekommen hast, dann heißt das ja wohl, dass der Überweiser zu spät dran war. Wenn eine derartige Regelung eingeführt wird, muss man wohl damit rechnen, dass es anfangs ein wenig dauert, bis sich das System einspielt und alle damit richtig umgehen. Das ändert aber nichts daran, dass es für die Kunden einen Fortschritt darstellt.

Außerdem scheint die ganze Aufregung überwiegend ein Sturm im Wasserglas zu sein. Denn viele Leute (Pensionisten...) alterierten sich darüber, dass am Morgen des 1. keine Buchung vorhanden war. Der Grund liegt darin, dass es offenbar noch keine verbindliche Regelung darüber gibt, wann die Banken die Buchung veröffentlichen müssen. Das kann jetzt auch erst am Nachmittag passieren, was aber am Valutadatum grundsätzlich nichts ändert. Da wird eben ein wenig nachgebessert werden müssen.

____________________________________
Ciao
FranzK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2009, 14:26   #2
TONI_B
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Registriert seit: 30.03.2000
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Beiträge: 1.508


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Und nochmal: eine wesentliche Verbesserung gegenüber früher ist es allemal!
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2009, 15:57   #3
rev.antun
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Registriert seit: 02.04.2002
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Beiträge: 5.198

Mein Computer

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Zitat:
Zitat von FranzK Beitrag anzeigen
offenbar noch keine verbindliche Regelung darüber gibt, wann die Banken die Buchung veröffentlichen müssen.
doch, nachdem es am konto verfügbar ist

ok, oute mich mal - arbeite schon seit 1985 in der branche ...
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2009, 16:10   #4
Hawi
Inventar
 
Registriert seit: 23.12.2001
Beiträge: 2.969


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Jetzt verstehe ich rev.antun.
Selbstverständlich steht mir mein Gehalt am 1. des Monats zu - und es interessiert mich überhaupt nicht, ob die Bank schuld ist oder der Arbeitgeber. Das ist vermutlich auch "einklagbar".
Bei mir hat es, wie oben beschrieben, funktioniert. Sollten sich diese Vorfälle aber häufen, wäre das eine Sache für den VKI (dem wir ja zum Teil auch die jetzige Regelung verdanken).
Hawi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2009, 11:14   #5
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

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Zitat:
Zitat von Hawi Beitrag anzeigen
Jetzt verstehe ich rev.antun.
Selbstverständlich steht mir mein Gehalt am 1. des Monats zu - und es interessiert mich überhaupt nicht, ob die Bank schuld ist oder der Arbeitgeber. Das ist vermutlich auch "einklagbar".
Bei mir hat es, wie oben beschrieben, funktioniert. Sollten sich diese Vorfälle aber häufen, wäre das eine Sache für den VKI (dem wir ja zum Teil auch die jetzige Regelung verdanken).

na endlich ....
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
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