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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 24.01.2014, 18:23   #1
Burschi
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Bei uns ist eine Dashcam verboten wegen dem unnötigen Datenschutz.
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Alt 24.01.2014, 20:08   #2
FendiMan
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Irgend ein Sprecher der Datenschutzkommission hat einmal gesagt, das seiner Meinung nach so eine Kamera verboten ist.
Da hier aber kein systematisches Aufzeichnen einer bestimmten Gegend (wie zB bei Aufnahmen rund um ein Haus in den öffentlichen Raum) stattfindet, bezweifle ich so ein Verbot.
Und als Beweis vor Gericht sollte es akzeptiert werden.

@Lowrider20:
Woher hast du das mit den 2 Stunden?
____________________________________
Gruß
FendiMan

Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt!
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Alt 24.01.2014, 21:11   #3
Lowrider20
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Durch hören-sagen unter LKW-Fahrern. Ist nichts konkretes.
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Alt 25.01.2014, 19:45   #4
Lowrider20
Gesperrter Benutzer
 
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Das Problem wird in AT sein, daß gegen ein Urteil ev. berufen werden kann, welches auf diesem Beweismaterial aufbaut, da es dieses Aufgrund des Datenschutzes gar nicht geben dürfte. Kuriose Sache, aber möglich.
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Alt 25.01.2014, 22:43   #5
barns
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Ich denke nicht, dass es in Ö ein Urteil eines Gerichtes geben wird, dass auf einem wissentlich unzulässigen Beweismittel aufbaut.
Das dürfte schon im Verfahren nicht anerkannt werden.
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Alt 25.01.2014, 23:51   #6
fredf
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Wahrscheinlich wird derart aufgenommenes Videomaterial als Beweismittel vom österreichischen Gericht zugelassen (eventuell wird ein gerichtlich beeideter Sachverständiger bestellt um Echtheit/Ungeschnitten etc festzustellen).
Die Mär das solches Beweismaterial keinesfalls in Österreich vor Gericht zulässig ist entspringt dem Fernsehen - CIS New York und andere amerikanische Filme zeigen Wirkung - Bildungsfernsehen....

Parallel dazu kann eine Strafe in Höhe bis 25.000,- wegen Verwaltungsübertretung(siehe DSG2000) von der Behörde verhängt werden.
fredf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2014, 00:01   #7
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Beiträge: 10.166

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Zitat:
Zitat von fredf Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich wird derart aufgenommenes Videomaterial als Beweismittel vom österreichischen Gericht zugelassen (eventuell wird ein gerichtlich beeideter Sachverständiger bestellt um Echtheit/Ungeschnitten etc festzustellen).
Ich glaube du hast ein NICHT vergessen!
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2014, 07:41   #8
Lowrider20
Gesperrter Benutzer
 
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Zitat:
Zitat von fredf Beitrag anzeigen
Die Mär das solches Beweismaterial keinesfalls in Österreich vor Gericht zulässig ist entspringt dem Fernsehen - CIS New York und andere amerikanische Filme zeigen Wirkung - Bildungsfernsehen....
Dieses Bildungsfernsehen scheint bei dir gewirkt zu haben. Denn es ging in diesem Topic um die Legalität einer Dashcam in Österreich. Und dies ist klar mit einem illegal bei Privatnutzung zu unterstreichen, da es klar gegen bestehende Datenschutzrechte verstößt.
Lowrider20 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2014, 11:27   #9
fredf
Inventar
 
Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023


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Zitat:
Zitat von Lowrider20 Beitrag anzeigen
Dieses Bildungsfernsehen scheint bei dir gewirkt zu haben. Denn es ging in diesem Topic um die Legalität einer Dashcam in Österreich. Und dies ist klar mit einem illegal bei Privatnutzung zu unterstreichen, da es klar gegen bestehende Datenschutzrechte verstößt.
Danke euer Ehren zur Beweisführung In punkto Wirkung von Bildungsfernsehen..

Zitat:
Zitat von fredf Beitrag anzeigen
Parallel dazu kann eine Strafe in Höhe bis 25.000,- wegen Verwaltungsübertretung(siehe DSG2000) von der Behörde verhängt werden.
fredf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2014, 15:19   #10
barns
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Zitat:
Zitat von fredf Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich wird derart aufgenommenes Videomaterial als Beweismittel vom österreichischen Gericht zugelassen (eventuell wird ein gerichtlich beeideter Sachverständiger bestellt um Echtheit/Ungeschnitten etc festzustellen).
Die Mär das solches Beweismaterial keinesfalls in Österreich vor Gericht zulässig ist entspringt dem Fernsehen - CIS New York und andere amerikanische Filme zeigen Wirkung - Bildungsfernsehen....

Parallel dazu kann eine Strafe in Höhe bis 25.000,- wegen Verwaltungsübertretung(siehe DSG2000) von der Behörde verhängt werden.
Ich sehe mir diesen Mist nicht an, also ist es auch nicht erforderlich sich abschätzig zu äußern.

Zum Thema: http://diepresse.com/home/panorama/o...-sich-strafbar
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