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Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen

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Alt 15.03.2009, 18:15   #8
Don Manuel
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LDIR, mir scheint, Dir ist der Begriff des Vorsteurabzuges nicht ganz geläufig. Genau der dient dazu, eben nicht mehrmals UST auf das gleiche Produkt zu berechnen. Die UST zahlt zum Schluß immer der Endkonsument, also ein Privatkäufer. Der hat die Ware dann als Privatbesitz und den darf man ohne UST wieder verkaufen.
Daher ist es im Geschäftsleben auch üblich, die Preise ohne UST anzugeben. Weil sie nur einer, nämlich der letzte, zahlt. Ist der auch eine Firma, kann er im Sinne des Vorsteuerabzuges, so die Investition geschäftlich abgeschrieben werden kann, diese ausgegebene UST gegen die eingenommene und abzuführende bei seinen Kunden gegenrechnen.
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