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#1 |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 29.08.1999
Ort: Wien 11
Beiträge: 7.598
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das ist so nicht ganz richtig - das ist wiedermal ein typischer kaugummibegriff. definiert ist netzabdeckung vom gesetzgeber als gebietsabdeckung. in diversen werbungen wird es allerdings auf die bevölkerung bezogen und wo kein kläger da kein richter - da ja alle 4 österreich damit werben. bei den diversen homepages kann man sich auch die gebietsabdeckungen ansehen inkl. ausbausstufen. wer zb. in purkersdorf wohnt kann one gleich mistkübeln............
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Heiligpaladin spricht - beschützt die druidenbäumchen - mampft mehr biber
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