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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 12.05.2008, 07:59   #1
Don Manuel
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Standard Aus für alte Funktelefone

Zunächst in Deutschland. Wird ja bei uns dann auch bald soweit sein. Wird aber sicher eine Menge Strafen einbringen, weil ich mir gut vorstellen kann, dass dieses einige nicht rechtzeitig schnallen werden.
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Alt 12.05.2008, 10:36   #2
Oli
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In einem Konsumentenmagazin im NDR gabs einen Bericht dazu. In Deutschland sind ab 01.01.2009 alle Funktelefone mit CT 1+ Standard verboten.

Wer sich nicht daran hält und auffliegt (das ist dort gar nicht so selten, es wird massiv überwacht), muss zahlen. Strafe + Einsatzkosten; macht meist 1.500 - 3.000 EUR aus!!

Viele wissen gar nicht, das sie noch so ein Telefon haben, bzw. dass diese verboten werden. Dazu kommt, dass selbst heute noch eine Menge dieser Telefone verkauft werden, da diese angeblich eine niedrigere Strahlenbelastung haben.

Was ich schlimm finde, ist, dass vorher noch auf Teufel kommt raus die Geräte am Markt verkauft werden dürfen, und dann einfach ein Verbot kommt. Es sollte doch, um für Konsumenten einen Schaden gering zu halten, vorher einige Jahre ein Verkaufsverbot kommen, dann sind automatisch aufgrund der Lebensdauer (Akku, etc.) nicht mehr viele Geräte am Markt.
____________________________________
lg Oliver

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Alt 12.05.2008, 21:19   #3
maxb
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Beiträge: 5.077

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Zitat:
Zitat von Oli Beitrag anzeigen
In einem Konsumentenmagazin im NDR gabs einen Bericht dazu. In Deutschland sind ab 01.01.2009 alle Funktelefone mit CT 1+ Standard verboten.
Ich bin mir fast sicher, dass diese Telefone nach CT1+ Standard in Österreich entweder nie zugelassen waren oder schon seit Jahren "verboten" sind, denn das Frequenzband liegt mitten im E-GSM Band und das wurde vom Regulator schon vor einigen Jahren um gutes Geld an die Mobilfunkbetreiber verscherbelt (und das geht nur wenn es "frei" ist.)

Zitat:
E-GSM: (ARFCN 975-1023, 0):
Frequenzbereich 880-890 MHz/925-935 MHz
____________________________________

www.maxb.cc
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Alt 12.05.2008, 10:40   #4
Karl
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Beiträge: 11.093

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Das ist doch der freie Markt. Da darfst den Kunden beschei...en wie du willst.

Was du da von dir gibst ist ja kommunistisch. ;-)
____________________________________
M.f.G. Karl

Geändert von Karl (12.05.2008 um 10:52 Uhr).
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Alt 19.05.2008, 21:01   #5
The_Lord_of_Midnight
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Beiträge: 19.154

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Zitat:
Zitat von Karl Beitrag anzeigen
Das ist doch der freie Markt. Da darfst den Kunden beschei...en wie du willst.

Was du da von dir gibst ist ja kommunistisch. ;-)
Glaubst nicht daß es im Kommunismus a BISSAL schwerwiegendere Probleme gibt als das.
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2008, 11:04   #6
Don Manuel
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Was spräche eigentlich dagegen, erst nach einmaliger Verwarnung zu strafen? Wie kann eine dem Allgemeinwohl verpflichtete Staatsgewalt in solchen für DAUs komplexen technischen Belangen quasi Vorsatz voraussetzen? Muß man den Firmen, die das bis zuletzt verkaufen, nicht Betrugsabsicht vorwerfen können?
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Alt 12.05.2008, 11:11   #7
Karl
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Beiträge: 11.093

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Im Handel jemanden zu übervorteilen ist kein Betrug. Genauso wie es nichts gegen Preistreiberei gibt. Die haben kein Gesetz zu befürchten.
____________________________________
M.f.G. Karl
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Alt 12.05.2008, 11:19   #8
Don Manuel
Inventar
 
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Beiträge: 9.977


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Tja, ich sag ja immer, die reale Wirtschaft beruht auf der Lehre von der legalen Kriminalität.
Don Manuel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2008, 20:23   #9
garfield36
Commander Jameson
 
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Beiträge: 6.507

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Gegen Preistreiber gibt es kein Gesetz? War da nicht mal was mit Wucher?
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Commander Jameson
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Alt 12.05.2008, 21:11   #10
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
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Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581

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wucher ist das bewusste ausnützen einer notlage - wird wohl bei funktelefonen schwer anwendbar sein
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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