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Zumindest dann nicht, wenn dort die Software nicht direkt zum Download angeboten wird, sondern lediglich ein Link gesetzt wird, beispielsweise zu Adobe. Immerhin könnte ich ja auch meinen eigenen Webauftritt kostenpflichtig machen und darin Links zu Downloads diverser Foto-Programme setzen.
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s. link von Josef_E. Die Programme werden dort (in diesem Beispiel) in deren Downloadbereich angeboten. Man bezahlt zwar nicht fürs Programm selber, sondern für das Downloadangebot von diverser kostenloser Software. Man sieht hier auch, dass die entstehenden Kosten rechts relativ unscheinbar zu finden sind incl. des Verzichts auf Widerruf. Bei einem kostenpflichtigen Angebot müssten die Kosten aber deutlich ausgewiesen werden. Ob man das Widerufsrecht einfach mit einem Mausklick ausser Kraft setzen kann ist auch zweifelhaft...damit wäre dann der Vertrag nicht rechtmäßig zustande gekommen. Aus Angst und Unwissenheit zahlen aber sicher viele...
Auch wenn man die Art des Angebots bemerken sollte - die Intention dieser Anbieter scheint für mich klar...
In deinem Werbeauftritt, wirst ja kaum den Download abhängig von einer Anmeldung machen - in solchen Fällen kann man nur nach Registrierung downloaden (wenn du den link zu Adobe setzt, muss sich der user ja nicht bei dir anmelden).