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Alt 08.10.2008, 18:41   #1
Weini
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Registriert seit: 28.01.2008
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Standard

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
@ Admin

Offizielle Stellungnahme zu den Löschvorgängen hier, bitte. Und zwar eine Gute, bitte.

@ All

Nicht aufregen. Weiterposten und gar nicht erst über Sinn solcher internetzensorischen Aktionen nachdenken. Es steckt nämlich kein sinn dahinter.
Nicht in diesem Ton. Ich bin, wie die meisten von Euch wissen, in aller Freundschaft bereit, Fragen zu beantworten, auch heikle. Aber nicht, wenn jemand anmaßend meint, er hätte durch die kostenlose Benutzung eines (teuren) Forums ein Anrecht darauf erworben.

Und jetzt zum Thema: Von Löschungen in diesem Thread weiß ich zwar nichts Konkretes, kann mir aber so einiges ausmalen.

Ich denke, ich muss Euch mal zwei Dinge deutlich näherbringen:

Erstes Ding :

Ein Foren-Provider hat die Pflicht, bei Kenntnisnahme Beiträge zu löschen oder zu unterbinden, die
a) zu einer Straftat aufrufen
b) eine Straftat begünstigen
c) anderen ein strafbares Delikt vorwerfen, ohne dass es eine rechtskräftige(!) Verurteilung zu diesem Delikt/Fall gibt.
d) u.v.m.

Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so ist er ebenso haftbar wie der Schreiber dieser Beiträge. Dabei gibt es auch nicht das Hintertürl der "no, dann habe ich es eben nicht gesehen"-Vogel Strauß-Politik. Denn dann ist er bei Häufung der ebenso fällig.

Spätestens dann wird er, der Provider bzw. seine Admins oder Moderatoren, handeln müssen, wenn ihm solche Beiträge (auch von Außenstehenden) gemeldet werden.

Ich hoffe, das war jetzt unmissverständlich, scheint mir doch heute schon schwer Verständliches über die Tastatur geronnen zu sein.

Ein Wort noch zu Punkt c): Das scheint einigen Usern verschiedenster Foren, die sich im Schutze ihrer Anonymität sicher glauben, einfach nicht klar zu sein: Auch der Vorwurf eines mit Strafe bedrohten Deliktes ist straf- und klarbar. Glauben diese User tatsächlich, dass Zeitungen, ORF und andere Medien den "mutmaßlichen Räuber", welcher bei der Tatbegehung verhaftet wurde, aus Spaß erfunden haben? Solange er nicht rechtskräftig (also oft erst nach Berufung etc., dem ganzen Instanzenweg eben) verurteilt ist, darf er nicht Räuber genannt werden. Blöde Sache, das. Aber Fakt.

Ich bitte, Euch zu überlegen, inwieweit es sich ein Provider (ob er jetzt WCM oder anders heißen mag) leisten kann, in Gerichtsverfahren verstrickt zu werden, während ihm möglicherweise eine einstweilige Verfügung ihm das Forum schließt. Luuustig! Und teuer. Danach kannst ohnehin nur abtreten....

Überhaupt sollten wir uns an einer alte Regel orientieren: "Freiheit endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt." Das nur zum Nachdenken.

Und jetzt kurz zum zweiten Punkt, der der Diskussion in diesem Thread ein doch recht eigenartiges Bild verleiht:

Ihr solltet versuchen, zwischen "Abmahnungen" (ohne Beteiligung des Geschädigten), wie sie in Deutschland leider üblich waren/sind, und dem sowohl in Österreich als auch in Deutschland legitimen Interesse einer geschädigten Partei zu unterscheiden. Der hier geschilderte Fall gehört zur Gruppe zwei, denn die Anwaltskanzlei vertritt, wenn ich die Postings verfolge, direkt eine geschädigte Partei. Wie "koscher" diese ist, steht nicht zur Debatte, einzig die Verletzung ihrer (Urheber)Rechte zählt.

Ich wundere michein wenig über die Beugungskomponente, denen das Rechtsverständnis einiger Poster hier zu unterliegen scheint. Zuerst verletzte ich (und auch noch wissentlich) das Recht, und dann soll mich doch mein Provider gefälligst vor der Verfolgung verstecken. Ansonsten ich ihm eine reinsemmeln werde, die sich gewaschen hat.

Äh, geht's noch?!

Also, bitte, diskutiert sachlich (mit dem nötigen Wissen) oder gar nicht, auch über Themen, die Euch nahe gehen!

Und jetzt bitte ich noch alle, die Tipp- oder Rechtschreibfehler finden, diese mit nach Hause zu nehmen.
Weini ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2008, 20:49   #2
Hamesh
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Registriert seit: 08.10.2008
Alter: 57
Beiträge: 1


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Zitat:
Zitat von Weini Beitrag anzeigen
Nicht in diesem Ton. Ich bin, wie die meisten von Euch wissen, in aller Freundschaft bereit, Fragen zu beantworten, auch heikle. Aber nicht, wenn jemand anmaßend meint, er hätte durch die kostenlose Benutzung eines (teuren) Forums ein Anrecht darauf erworben.
Du warst nicht damit gemeint. Hättest du die "Wer"-Frage mit "Ich" beantwortet hätte ich um Mißverständnisse auszuräumen den Beitrag ändern lassen. Zudem dürfte ich mal anmerken, das ich schon vier mal gegen unwahre Behauptungen, die in diesem Forum teilweise noch stehen, Beiträge geschrieben habe.

Der Bereich den Du beschriebst ist zumindest mir sonnenklar. Der Begriff den DonGiovanni verwendete ist jederzeit zur Löschung fällig, wobei allerdings der BHG [Österreich nachforschen dauert zu lang] durch aus DonGiovanni das Recht zugesteht diesen Begriff uÄ zu verwenden, da er klar erkennbares ein Werturteil darstellt. Löschung durch Dich = OK, da Du Hausherr. Verwendung = trotzdem OK.

Unerklärlich ist jedoch der Fall , siehe auch Wesleys Beitrag, weil der ganze Beitrag gelöscht wurde. Auf welcher Basis sollte bitte schön der Hinweis auf die zuständige RAK löschbar sein? Ich meine, ich werde mich natürlich bei der RAK entsprechend äußern [anderswo erst recht] und morgen früh mußt Du dann meinen Beitrag löschen, weil es den Tatsachen nicht entspräche? Eben jener Vorgang, das nämlich jemand eine Tatsache nicht im Internet lesen möchte, nennt man ... na... exakt. Damit warst jedoch nicht Du gemeint, da eine Überprüfung für Dich in erster Linie mal unmöglich ist.

Das alles nur am Rande und zum besseren Verständniss.
Hamesh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2008, 23:42   #3
Weini
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Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769


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Zitat:
Zitat von Hamesh Beitrag anzeigen
Du warst nicht damit gemeint. Hättest du die "Wer"-Frage mit "Ich" beantwortet hätte ich um Mißverständnisse auszuräumen den Beitrag ändern lassen.
Es interessiert eigentlich (mich) gar nicht, ob du mich oder einfach nur den Verlag als Gesamtheit, die Admins oder auch nur die Mods etc. gemeint hast. Mich persönlich kannst du ruhig versuchen, anzugreifen, das hätte keine Folgen, die aus meiner Verstimmung entstünden. Dafür verbürge ich mich.

Aber ich kann es nicht dulden, dass ein solcher Ton gegenüber dem tatsächlichen Hausherrn einreißt.

Zitat:
Zitat von Hamesh Beitrag anzeigen
Löschung durch Dich = OK, da Du Hausherr. Verwendung = trotzdem OK.
Nein. Ich bin hier nicht Hausherr, andere und ich versuchen hier nur, den Laden sauber zu halten. Ich kann auch deswegen nichts zu den Löschungen sagen, weil ich sie nicht durchgeführt habe. Ich wollte Euch nur erhklären, wie solche Dinge passieren bzw. u.U. pasieren müssen.

Zitat:
Zitat von Hamesh Beitrag anzeigen
Unerklärlich ist jedoch der Fall , siehe auch Wesleys Beitrag, weil der ganze Beitrag gelöscht wurde. Auf welcher Basis sollte bitte schön der Hinweis auf die zuständige RAK löschbar sein?
...
Eben jener Vorgang, das nämlich jemand eine Tatsache nicht im Internet lesen möchte, nennt man ... na... exakt. Damit warst jedoch nicht Du gemeint, da eine Überprüfung für Dich in erster Linie mal unmöglich ist.
War ich wirklich so undeutlich?

Wir (und natürlich auch ich) werden derzeit alles tun, um auch eine gerichtliche Auseinandersetzung zu meiden, die wir gewinnen können. War das jetzt deutlich genug? Und bitte lies den Satz nochmals sorgfältig und achte auch auf die Räume zwischen den Zeilen.

Ich danke für dein Verständnis.

Jetzt kommt der unangenehme Teil: Siehe oben, das ist noch nicht ganz ausgestanden, ich habe deine Nachdenkpause allerdings auf 1 Tag reduziert (wenn ich das nachher schaffe ).

Dieser Nick, den du zur Umgeheung der Sperre angelegt hast, stirbt jetzt allerdings. So wie das hier üblich ist. Eine weitere Umgehung würde mich wirklich grantig machen; ich denke wir haben uns verstanden. Du kannst dich ohnehin wieder morgen abends äußern. Am besten so wie jetzt, dann passt das schon.
Weini ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2008, 03:57   #4
Yahzee
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Beiträge: 14


Frage Geht's noch?

Zitat:
Zitat von Weini Beitrag anzeigen
Ich wundere michein wenig über die Beugungskomponente, denen das Rechtsverständnis einiger Poster hier zu unterliegen scheint. Zuerst verletzte ich (und auch noch wissentlich) das Recht, und dann soll mich doch mein Provider gefälligst vor der Verfolgung verstecken. Ansonsten ich ihm eine reinsemmeln werde, die sich gewaschen hat.

Äh, geht's noch?!
Es geht noch, ja!
Und zwar nicht um das Infragestellen des eigentlichen Rechtsverstoßes,
der soll und kann nur vor Gericht geklärt werden.
Sofern hier nachweislich keine kommerzielle Nutzung vorliegt, handelt es
sich bestenfalls um ein Bagatellvergehen, welches wahrscheinlich sogar
unter der Erheblichkeitsschwelle anzusiedeln ist.

Vielmehr geht es um dubiose Machenschaften, die dazu führen, daß die sensiblen
persönlichen Daten der AON-Kunden, ohne richterlichen Beschluß, aber gegen
Bezahlung an Dritte weitergegeben wurden und werden.
Einmal in den Händen dieser "Rechtevertreter", denen es vorgeblich nur um die
Verfolgung von mutmaßlichen Urheberrechtsverletzern geht, können aus den nun
vorhandenen Daten Profile erstellt werden, die unter anderem auf die sexuelle
Orientierung und Präferenzen der Nutzer schließen lassen.
Damit käme spätestens jetzt eindeutig das Recht auf den Schutz persönlicher
Daten zum Tragen. Aber leider zu spät...
Die Daten sind ja schon herausgegeben. Und brauchen nur mehr in den vorgefertigten
Massenbriefen an der entsprechenden Stelle eingetragen werden.

Durch das weitere Einschreiten von (Zitat AON-Serviceline) "dubiosen Rechtsanwaltskanzleien,
deren Vorgangsweise schon länger bekannt ist" werden den Betroffenen jetzt massive
Rechtsverstöße, unter anderem auch eine Übertretung des Pornographiegesetzes, welche
mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 6 Monaten zu ahnden ist, zur Last
gelegt. Damit wird ein extremer Druck auf, ich nehme mal an, zu 99%
unbescholtenen und nicht vorbestraften Bürgern ausgeübt.
Nichtbetroffene können sich wahrscheinlich kaum in die Gefühle
der Abgemahnten hineinversetzen, jedenfalls sind eine Menge Emotionen
im Spiel...

Allerdings wird gnädigerweise darauf hingewiesen, daß durch die sofortige
Zahlung von 790 Euro pro abgemahnter Datei von einer Anzeige abgesehen
würde, und alle Forderungen damit beglichen seien.

Gehts noch?!

Läge das Interesse jetzt darin, die "Täter" dingfest zu machen, müßte sich zuallererst
ein Richter damit befassen, und nicht die Möglichkeit angeboten werden, sich gegen die
Bezahlung einer Art "Schutzgeld" freizukaufen. Dann wäre es aber nicht mehr möglich,
wie aktuell in der Anfang August angelaufenen Abmahnwelle bis jetzt ca. 1500 österreichische
Haushalte mit Zahlungsaufforderungen zuzupflastern.
Man müsste sich dann halt die Mühe geben, und jedem einzelnen Beschuldigten sein Grundrecht
auf eine fairen Prozeß einräumen. Wobei natürlich auch die Klage abgewiesen werden kann.
Und das ist für die Abmahner einfach zuviel Zeit und Risiko, deswegen werden alle
einfach über einen Kamm geschoren (ohne Gericht).

Worum es wirklich geht, ist, wie überall anders auch, die Aussicht
aufs schnelle Geld. Wobei auch der Provider mit ca. 200.000 Euro
(102,80 Euro pro Datenabfrage) für seine gute Mitarbeit entschädigt wird.
Um das alles aufzuzeigen soll es hier gehen und um nichts anderes!

PS.: Ich bin selbst ein unbescholtener, nicht vorbestrafter Staatsbürger,
der auf seinem Grundrecht nämlich auf eine faire Behandlung besteht, und
sich ungern derart unter Druck setzen läßt. Soll heißen, als Abgemahnter
weiß ich wovon ich rede!
Yahzee ist offline   Mit Zitat antworten
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