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#1 | |
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User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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Zitat:
![]() Und jetzt zum Thema: Von Löschungen in diesem Thread weiß ich zwar nichts Konkretes, kann mir aber so einiges ausmalen. Ich denke, ich muss Euch mal zwei Dinge deutlich näherbringen: Erstes Ding :Ein Foren-Provider hat die Pflicht, bei Kenntnisnahme Beiträge zu löschen oder zu unterbinden, die a) zu einer Straftat aufrufen b) eine Straftat begünstigen c) anderen ein strafbares Delikt vorwerfen, ohne dass es eine rechtskräftige(!) Verurteilung zu diesem Delikt/Fall gibt. d) u.v.m. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so ist er ebenso haftbar wie der Schreiber dieser Beiträge. Dabei gibt es auch nicht das Hintertürl der "no, dann habe ich es eben nicht gesehen"-Vogel Strauß-Politik. Denn dann ist er bei Häufung der ebenso fällig. Spätestens dann wird er, der Provider bzw. seine Admins oder Moderatoren, handeln müssen, wenn ihm solche Beiträge (auch von Außenstehenden) gemeldet werden. Ich hoffe, das war jetzt unmissverständlich, scheint mir doch heute schon schwer Verständliches über die Tastatur geronnen zu sein. ![]() Ein Wort noch zu Punkt c): Das scheint einigen Usern verschiedenster Foren, die sich im Schutze ihrer Anonymität sicher glauben, einfach nicht klar zu sein: Auch der Vorwurf eines mit Strafe bedrohten Deliktes ist straf- und klarbar. Glauben diese User tatsächlich, dass Zeitungen, ORF und andere Medien den "mutmaßlichen Räuber", welcher bei der Tatbegehung verhaftet wurde, aus Spaß erfunden haben? Solange er nicht rechtskräftig (also oft erst nach Berufung etc., dem ganzen Instanzenweg eben) verurteilt ist, darf er nicht Räuber genannt werden. Blöde Sache, das. Aber Fakt. Ich bitte, Euch zu überlegen, inwieweit es sich ein Provider (ob er jetzt WCM oder anders heißen mag) leisten kann, in Gerichtsverfahren verstrickt zu werden, während ihm möglicherweise eine einstweilige Verfügung ihm das Forum schließt. Luuustig! Und teuer. Danach kannst ohnehin nur abtreten.... Überhaupt sollten wir uns an einer alte Regel orientieren: "Freiheit endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt." Das nur zum Nachdenken. ![]() Und jetzt kurz zum zweiten Punkt, der der Diskussion in diesem Thread ein doch recht eigenartiges Bild verleiht: Ihr solltet versuchen, zwischen "Abmahnungen" (ohne Beteiligung des Geschädigten), wie sie in Deutschland leider üblich waren/sind, und dem sowohl in Österreich als auch in Deutschland legitimen Interesse einer geschädigten Partei zu unterscheiden. Der hier geschilderte Fall gehört zur Gruppe zwei, denn die Anwaltskanzlei vertritt, wenn ich die Postings verfolge, direkt eine geschädigte Partei. Wie "koscher" diese ist, steht nicht zur Debatte, einzig die Verletzung ihrer (Urheber)Rechte zählt. Ich wundere michein wenig über die Beugungskomponente, denen das Rechtsverständnis einiger Poster hier zu unterliegen scheint. Zuerst verletzte ich (und auch noch wissentlich) das Recht, und dann soll mich doch mein Provider gefälligst vor der Verfolgung verstecken. Ansonsten ich ihm eine reinsemmeln werde, die sich gewaschen hat. Äh, geht's noch?! Also, bitte, diskutiert sachlich (mit dem nötigen Wissen) oder gar nicht, auch über Themen, die Euch nahe gehen! Und jetzt bitte ich noch alle, die Tipp- oder Rechtschreibfehler finden, diese mit nach Hause zu nehmen. ![]() |
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#2 | |
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Newbie
Registriert seit: 08.10.2008
Alter: 57
Beiträge: 1
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Zitat:
Der Bereich den Du beschriebst ist zumindest mir sonnenklar. Der Begriff den DonGiovanni verwendete ist jederzeit zur Löschung fällig, wobei allerdings der BHG [Österreich nachforschen dauert zu lang] durch aus DonGiovanni das Recht zugesteht diesen Begriff uÄ zu verwenden, da er klar erkennbares ein Werturteil darstellt. Löschung durch Dich = OK, da Du Hausherr. Verwendung = trotzdem OK. Unerklärlich ist jedoch der Fall , siehe auch Wesleys Beitrag, weil der ganze Beitrag gelöscht wurde. Auf welcher Basis sollte bitte schön der Hinweis auf die zuständige RAK löschbar sein? Ich meine, ich werde mich natürlich bei der RAK entsprechend äußern [anderswo erst recht] und morgen früh mußt Du dann meinen Beitrag löschen, weil es den Tatsachen nicht entspräche? Eben jener Vorgang, das nämlich jemand eine Tatsache nicht im Internet lesen möchte, nennt man ... na... exakt. Damit warst jedoch nicht Du gemeint, da eine Überprüfung für Dich in erster Linie mal unmöglich ist. Das alles nur am Rande und zum besseren Verständniss. |
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#3 | ||
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User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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Zitat:
Aber ich kann es nicht dulden, dass ein solcher Ton gegenüber dem tatsächlichen Hausherrn einreißt. Nein. Ich bin hier nicht Hausherr, andere und ich versuchen hier nur, den Laden sauber zu halten. Ich kann auch deswegen nichts zu den Löschungen sagen, weil ich sie nicht durchgeführt habe. Ich wollte Euch nur erhklären, wie solche Dinge passieren bzw. u.U. pasieren müssen. Zitat:
Wir (und natürlich auch ich) werden derzeit alles tun, um auch eine gerichtliche Auseinandersetzung zu meiden, die wir gewinnen können. War das jetzt deutlich genug? Und bitte lies den Satz nochmals sorgfältig und achte auch auf die Räume zwischen den Zeilen.Ich danke für dein Verständnis. Jetzt kommt der unangenehme Teil: Siehe oben, das ist noch nicht ganz ausgestanden, ich habe deine Nachdenkpause allerdings auf 1 Tag reduziert (wenn ich das nachher schaffe ).Dieser Nick, den du zur Umgeheung der Sperre angelegt hast, stirbt jetzt allerdings. So wie das hier üblich ist. Eine weitere Umgehung würde mich wirklich grantig machen; ich denke wir haben uns verstanden. Du kannst dich ohnehin wieder morgen abends äußern. Am besten so wie jetzt, dann passt das schon. |
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#4 | |
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Newbie
![]() Registriert seit: 06.10.2008
Beiträge: 14
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Zitat:
Und zwar nicht um das Infragestellen des eigentlichen Rechtsverstoßes, der soll und kann nur vor Gericht geklärt werden. Sofern hier nachweislich keine kommerzielle Nutzung vorliegt, handelt es sich bestenfalls um ein Bagatellvergehen, welches wahrscheinlich sogar unter der Erheblichkeitsschwelle anzusiedeln ist. Vielmehr geht es um dubiose Machenschaften, die dazu führen, daß die sensiblen persönlichen Daten der AON-Kunden, ohne richterlichen Beschluß, aber gegen Bezahlung an Dritte weitergegeben wurden und werden. Einmal in den Händen dieser "Rechtevertreter", denen es vorgeblich nur um die Verfolgung von mutmaßlichen Urheberrechtsverletzern geht, können aus den nun vorhandenen Daten Profile erstellt werden, die unter anderem auf die sexuelle Orientierung und Präferenzen der Nutzer schließen lassen. Damit käme spätestens jetzt eindeutig das Recht auf den Schutz persönlicher Daten zum Tragen. Aber leider zu spät... Die Daten sind ja schon herausgegeben. Und brauchen nur mehr in den vorgefertigten Massenbriefen an der entsprechenden Stelle eingetragen werden. Durch das weitere Einschreiten von (Zitat AON-Serviceline) "dubiosen Rechtsanwaltskanzleien, deren Vorgangsweise schon länger bekannt ist" werden den Betroffenen jetzt massive Rechtsverstöße, unter anderem auch eine Übertretung des Pornographiegesetzes, welche mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 6 Monaten zu ahnden ist, zur Last gelegt. Damit wird ein extremer Druck auf, ich nehme mal an, zu 99% unbescholtenen und nicht vorbestraften Bürgern ausgeübt. Nichtbetroffene können sich wahrscheinlich kaum in die Gefühle der Abgemahnten hineinversetzen, jedenfalls sind eine Menge Emotionen im Spiel... Allerdings wird gnädigerweise darauf hingewiesen, daß durch die sofortige Zahlung von 790 Euro pro abgemahnter Datei von einer Anzeige abgesehen würde, und alle Forderungen damit beglichen seien. Gehts noch?! Läge das Interesse jetzt darin, die "Täter" dingfest zu machen, müßte sich zuallererst ein Richter damit befassen, und nicht die Möglichkeit angeboten werden, sich gegen die Bezahlung einer Art "Schutzgeld" freizukaufen. Dann wäre es aber nicht mehr möglich, wie aktuell in der Anfang August angelaufenen Abmahnwelle bis jetzt ca. 1500 österreichische Haushalte mit Zahlungsaufforderungen zuzupflastern. Man müsste sich dann halt die Mühe geben, und jedem einzelnen Beschuldigten sein Grundrecht auf eine fairen Prozeß einräumen. Wobei natürlich auch die Klage abgewiesen werden kann. Und das ist für die Abmahner einfach zuviel Zeit und Risiko, deswegen werden alle einfach über einen Kamm geschoren (ohne Gericht). Worum es wirklich geht, ist, wie überall anders auch, die Aussicht aufs schnelle Geld. Wobei auch der Provider mit ca. 200.000 Euro (102,80 Euro pro Datenabfrage) für seine gute Mitarbeit entschädigt wird. Um das alles aufzuzeigen soll es hier gehen und um nichts anderes! PS.: Ich bin selbst ein unbescholtener, nicht vorbestrafter Staatsbürger, der auf seinem Grundrecht nämlich auf eine faire Behandlung besteht, und sich ungern derart unter Druck setzen läßt. Soll heißen, als Abgemahnter weiß ich wovon ich rede! |
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