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#1 | |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() Zitat:
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#2 |
Newbie
![]() Registriert seit: 11.09.2008
Alter: 34
Beiträge: 8
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![]() Hey, ich kann dir leider überhaupt nicht helfen, kenn mich bei Recht und so nicht aus.
Ich drück euch nur die Daumen das ihr das schafft, kannsja nicht sein, dass die ihren Schrott nicht anbringen und dann aber genug Geld haben um Leute zu verklagen.. |
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#3 |
Retro Computing Fan
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![]() Auszug aus dem StGB:
Erpressung § 144. (1) Wer jemanden mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist, wenn er mit dem Vorsatz gehandelt hat, durch das Verhalten des Genötigten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. (2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet. Schwere Erpressung § 145. (1) ... ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen ... (2.) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Erpressung
IMHO Ein Fall von schwerer Erpressung da sich die Anwaltskanzlei durch stark übertriebene Ansprüche unrechtsmäßig bereichert, und gegen gute Sitten verstößt. Außerdem gibt es beim LG für Strafsachen Richterinnen bei denen §144 (2) gar nicht gilt. Es gab da sogar ein Urteil wonach bereits die Drohung Daten NICHT zu löschen als gefährliche Drohung zur "Erpressung" demjenigen 48 Monate Auszeit beschert hat (Gefährlich für Programmierer von Antiviren Software: Demoversion die die Viren nicht löscht=Schwere Erpressung!!! ![]()
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Meine guten PCs: ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony. |
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#4 | |
Ex-Abonnent
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![]() Zitat:
Offensichtlich will aber jeder diesen "Schrott" haben ![]() Sonst würd nicht jeder irgendwo herunterladen. Ich sag nur SSKM
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http://www.gehtnet-gibtsnet.at Die Benutzung von WLan-Verbindungen fördert Pickel und führt zur Erblindung Starkstrom kann Schäden am PC verursachen Life is too short - don't be a dick! |
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#5 |
Master
![]() Registriert seit: 28.09.2000
Beiträge: 696
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![]() In den eingestellten Links, in den Berichten, Blogs etc, ist nur von der Telekom Austria die Rede, genauer gesagt, von Leuten die einen TA-Anschluss haben und eine Abmahnung erhalten haben. Deshalb nahm, und nehme ich weiter an, das TA-Anschlüsse von der Problematik betroffen sind, und andere nicht, jedenfalls Leute mit TA-Anschlüssen, haben mal sicher begründete Sorge ebenfalls mit einer solchen kostspieligen Abmahnung rechnen zu müssen. Jedenfalls wurden in den Beiträgen zuvor allerlei diskutiert, aber einen Grund auf die Frage, warum die Telekom Austria, Personendaten zu IP-Adressen ohne dazu gesetzlich gezwungen zu sein herausgibt, welchen Nuzten sie davon hat, wurde bis jetzt noch nicht thematisiert, hat keiner Idee wieso die Telekom das tun könnte? An den Threat-Eröffner: Wie sieht's aus, hast du schon kompetente Hilfe bezogen, weißt du schon wie du dich verhalten sollst und was und ob überhaupt etwas zu tun ist? Schönen Gruß, Roman. |
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