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#1 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 12.12.1999
Beiträge: 3.662
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Rechtlich gesehen befindet man sich beim selbstentsperren des eigenen Handys in der Grauzone. Im Zweifelsfall aber eine gültige Straftaat. Wird soweit ich weis geahndet wie Diebstahl im Wert von den Ohne-Anmeldung-Preis. Könnte aber straffrei sein wegen dem in Italien gekauft.
Nur verstehe ich eins nicht: wie kann man in Italien ein gesperrtes Handy eines österr. Anbieters kaufen? Weil ein Dauer-Roamer wirst ja nicht sein, oder? Außerdem braucht man sehr wohl den Netzbetreiber Code. @Sonic: gab es schon ein Handy mit der Nummer 62xx, ich glaube die hießen anders, da ja in Kürze die neuen 6210 und 6250er rauskommen! |
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