|  |  | |
|  |  | 
| 
 | |||||||
| Mobile Computing Rat & Tat zu Palmtops, MP3-Player und allem was mobil macht | 
|  | 
|  | Themen-Optionen | Ansicht | 
|  12.01.2005, 00:25 | #1 | 
| Newbie  Registriert seit: 12.01.2005 
					Beiträge: 8
				 |  12 oder 18 Monate erhöhtes Entgelt Hi Leute! Ich hab mir im April 2004 bei ONE das E700 mit Vertragsverlängerung (ONE for me)genommen. Ich will jetzt auf einen anderen Betreiber umsteigen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob bei mir die Klausel gilt, dass bei Kündigung innerhalb von 18 Monaten ein erhöhtes Telefonentgelt verrechnet wird. Auf dem einen Zellel, den ich unterschrieben habe steht nur was von einem 12-monatigen Kündigungsverzicht. Ich hab bei one.at unter den AGBs nachgeschaut, hab aber nicht finden können, wie es im April war. Kann mir wer eine sichere Auskunft geben, ob bei mir 12 oder 18 Monate gelten? Auf was für ein Datum muss ich die Kündigung datieren? Kann ich zb. schreiben: per Vertragsverlängerung + 1 Jahr, oder geht das nicht? Vielen Dank! 
				____________________________________ Tight Ends Rule! | 
|   |   | 
|  12.01.2005, 00:55 | #2 | 
| Master  Registriert seit: 04.06.2004 Ort: Irland 
					Beiträge: 724
				 |   Es zählt dein zettel. Also 12 Monate. | 
|   |   | 
|  12.01.2005, 00:56 | #3 | |
| Newbie  Registriert seit: 12.01.2005 
					Beiträge: 8
				 |   Zitat: 
  
				____________________________________ Tight Ends Rule! | |
|   |   | 
|  12.01.2005, 11:51 | #4 | 
| Newbie  Registriert seit: 12.01.2005 
					Beiträge: 8
				 |   Und hat wer Erfahrung, wie man das mit dem Datum am besten schreibt bei der Vertragskündigung? 
				____________________________________ Tight Ends Rule! | 
|   |   | 
|  12.01.2005, 12:51 | #5 | 
| Inventar  Registriert seit: 11.10.2000 
					Beiträge: 2.458
				 |   zum nächstmöglichen zeitpunkt. das ist üblicherweise 1 monat nach einlangen der kündigung. 
				____________________________________ Best regards, ZeD -- \"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal) -- \"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles) | 
|   |   | 
|  12.01.2005, 13:07 | #6 | |
| Inventar  |   Zitat: 
 
				____________________________________ ... back in business | |
|   |   | 
|  12.01.2005, 15:10 | #7 | 
| Aussteiger  |   naja, vorsicht mit solchen formulierungen, wenn die mindestbindungsdauer noch nicht abgelaufen ist ... üblicherweise beträgt die kündigungsfrist 4 bis 6 wochen ab einlangen der kündigung ... wenn die mindestbindungsdauer noch länger geht, kann das falsch aufgefasst werden ... ich würde in diesem fall sicherheitshalber so eine formulierung wählen: Hiermit kündige ich meinen Mobilfunk-Vertrag, Kundennr.: #####, mit Ablauf der bestehenden Bindungsdauer. Weiters ersuche ich um Zusendung einer Bestätigung. 
				____________________________________ Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. | 
|   |   | 
|  12.01.2005, 16:25 | #8 | |
| Newbie  Registriert seit: 12.01.2005 
					Beiträge: 8
				 |   Zitat: 
  
				____________________________________ Tight Ends Rule! | |
|   |   | 
|  | 
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| 
 | 
 |