Thema: strafzettel!
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Alt 31.08.2003, 17:01   #20
Guru
 
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Zitat:
Original geschrieben von maxb


wenn das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird, dann ist die Anonymverfügung und deren etwaigen formalen Fehler hinfällig, dann gilt nur mehr das was auf der Anzeige steht.

Das Auto hat vor der Hausnummer 47, geparkt, an einer Kreuzung wo sich der Straßenname ändert. In diesem Fall ist es aber für alle beteiligten offensichtlich, dass hier ein (geringfügiger Mangel?)des Ausstellers der Anonymverfügung vorliegt. Der Tatbestand des Falschparkens bleibt aber weiterhin unbestritten, warum soll es hierfür dann eine "Amnestie" geben?


mit welcher Begründung soll man da außerdem einen Einspruch erheben. das die Anonymverfügung einen falschen Tatort auswies? Man wird sich, sicher einsichtig zeigen und auf die korrekt augestellte Anzeige verweisen.


als ich würd's nicht Wagen
Guru geht davon aus, dass bei der Anzeige das Gleiche draufsteht, wie am Strafzettel. Und nachdem das ja automatisiert abläuft (Computer sei Dank), wird dem auch so sein.
Die Tante emMA wird doch wegen eines nichtbezahlten Strafzettels nicht extra jedes Mal einen Parksheriff entsenden, sondern die Daten verwenden, die im System sind. Demzufolge kommt die Anzeige mit falscher Adresse - Fortsetzung siehe oben.

Im Verwaltungsstrafverfahren ist die Grundlage immer die Aussage des Anzeigers, der der Wahrheitspflicht unterliegt. Und nachdem sich die Wahrheit schwerlich ändern kann, darf auch die Grundlage nicht verändert werden....

Guru
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